R+V Versicherung erweitert Angebot in der bAV

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Die R+V-Versicherung baut das Angebot in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aus. Neu im Produktportfolio ist die R+V-Firmen-Rente Safe+Smart.

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geht die R+V Versicherung neue Wege und bietet mit der R+V-FirmenRente Safe+Smart in der Betriebsrente nun einen Tarif an, der sich bereits in der privaten Altersvorsorge sehr gut am Markt etabliert hat.

Direktversicherung auf BOLZ-Basis

Die R+V-FirmenRente Safe+Smart ist eine steuerlich geförderte Direktversicherung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage des Arbeitgebers. Die Anlage des angesparten Kapitals funktioniert bei der bAV-Variante nach dem gleichen Prinzip wie in der privaten Altersvorsorge: Es gibt ein sicheres Kapital und ein Chancen-Kapital.

Das sichere Kapital wird im R+V-Sicherungsvermögen gemanagt und fest verzinst. Mit dem Chancen-Kapital sowie den Überschüssen aus dem sicheren Kapital profitiert der Kunde von der Wertentwicklung am Aktienmarkt. Diese richtet sich nach der Entwicklung der Aktienindizes Dax 30, Euro Stoxx 50 und Msci World.

Eine garantierte lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung ist fest vereinbart. Allerdings wählt der Arbeitgeber selbst sein individuelles Garantieniveau. Das bedeutet, dass mindestens 55 Prozent und maximal 90 Prozent der Beiträge immer ins sichere Kapital fließen.

Einfache Verwaltung

Bei der R+V-FirmenRente Safe+Smart kann der Arbeitgeber, oder, wenn er das Wahlrecht überträgt, jeder Mitarbeiter vertragsindividuell die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital kostenlos ändern. Auch kann jeder Mitarbeiter den aktuellen Stand seiner bAV online einsehen.

Die Verwaltung der Verträge läuft für die Arbeitgeber bequem über das Firmen-Portal Vorsorge der R+V. Um die R+V-FirmenRente Safe+Smart zu erhalten, ist lediglich der Anschluss an den branchenunabhängigen Rahmenvertrag Firmen-Rente-Plus erforderlich, betont der Versichere. Auf Wunsch kann das Produkt zu attraktiven Gruppenkonditionen mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden.

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