Unfallversicherungen: Für den Fall der Fälle

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Eric Bussert, Vertriebsvorstand HanseMerkur: „Wir wollen die HanseMerkur unter die Top 3 der beliebtesten Unfall-Anbieter bringen.“

In den Köpfen der Verbraucher ist die private Unfallversicherung positiv verankert. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov halten immerhin 72 Prozent der Deutschen eine private Unfallversicherung für wichtig. Gleichwohl besitzen aber nur 40 Prozent einen derartigen Versicherungsschutz.

Mit Unfällen und deren Folgen möchte sich niemand gedanklich beschäftigen. Doch Verdrängen ist auch keine Lösung. Rund neun Millionen Unfälle passieren jährlich in Deutschland. Nach einer Aufstellung des Statistischen Bundesamtes starben 2020 mehr als 12.000 Menschen im Alter über 65 Jahren bei häuslichen Unfällen – im gleichen Zeitraum waren es aber nur rund 1.000 Menschen unter 65. Rund 75 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, im Garten, beim Heimwerken oder Kochen.

Das Problem: Bei diesen Unfällen besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Denn die greift nur auf dem Weg zur Arbeit und zurück. Und auch Kinder sind nur in der Krippe, der Kita und in der Schule abgesichert sowie auf dem direkten Weg dorthin.

Wie knifflig das Thema des gesetzlichen Unfallschutzes ist, zeigte sich in der Corona-Pandemie: Weil das Homeoffice mittlerweile „the new-normal“ ist, passieren Unfälle auf dem Weg zur Arbeit – je nachdem wo sich das Büro befindet – inzwischen eher auf der Treppe vom und ins Dachgeschoss oder in den Keller, denn beim Aussteigen aus dem Bus oder auf Bürgersteig. Zahlreiche Verfahren zwischen verunglückten Arbeitnehmern und den Berufsgenossenschaften drehten sich darum, ob der Weg in den Keller oder ins Dachgeschoss, durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist oder nicht. Aufgrund der offensichtlichen Schieflage reagierte der Gesetzgeber im Juni 2021. Mit der Ausweitung des Paragraphen 8 im SGB VII ist damit auch der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice geregelt.

Passiert also ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, muss dabei nicht zwingend die Wohnung verlassen werden. Im Fall von Homeoffice kommen die Wege innerhalb eines Haushalts den betrieblichen Wegen gleich – wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.

Übrigens zählen nicht nur der Weg für die Arbeitsaufnahme, sondern auch der Weg in die Küche, um Kaffee zu holen oder Mittagspause zu machen, und der Gang zur Toilette inzwischen zum Arbeitsweg. Auch Wegeunfälle auf dem direkten Weg zu Kita oder Kindergarten sind versichert, wenn die Arbeit im Homeoffice erfolgt und eine Kinderbetreuung erforderlich ist.

Die Lücken in der gesetzlichen Absicherung

Nicht versichert sind hingegen Wege, die ausschließlich privaten Interessen dienen. Heißt: Verletzt sich jemand auf dem Weg zur Haustür, weil er dort eine Paketsendung vom Postboten entgegennimmt, fällt das nicht unter den betrieblichen Versicherungsschutz. Ebenso sieht es bei der Raucherpause vor der Tür während der Arbeitszeit aus. Und sogar in der Kantine endet der gesetzliche Unfallschutz. So konnte ein Mann, der in einer Werkskantine auf Salatsoße ausrutschte und sich den Arm brach, keine Unterstützung durch die Unfallversicherung erwarten. Schließlich stehe die Nahrungsaufnahme nicht in einem direkten Zusammenhang mit seiner Arbeit, beschied das Sozialgericht Heilbronn.

Die Fälle machen eines klar: Der gesetzliche Unfallschutz hat seine Lücken. Ebenso wie die Argumentation der Verbraucherzentralen, dass sich viele Risiken mit Versicherungen wie dem Krankentagegeld, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Risikolebensversicherung umfassender abdecken ließen.

Helmut Wagner, Die Haftpflichtkasse

Helmut Wagner, Leiter Unfall Vertrag bei der Haftpflichtkasse widerspricht: „Die These, dass eine Unfallversicherung seltener sinnvoll ist, lässt sich am besten anhand eines Beispiels widerlegen. Eine Person, die als berufliche Tätigkeit einer reinen Bürobeschäftigung nachgeht, wird nach einem Verkehrsunfall, der zu eine Querschnittslähmung geführt hat, keine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist Leistungsauslöser die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Diese ist bei einer sitzenden Tätigkeit nicht beeinträchtigt, wenn man im Rollstuhl sitzen muss. Die Unfallversicherung orientiert sich nach der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, welche bei einer Querschnittslähmung zweifelsohne stark beeinträchtigt ist und leistet.“

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Alternative zur Unfallversicherung ist

Auch Dimitar Gouberkov, Bereichsleiter Spartenmanagement Unfallversicherung bei der Ergo Versicherung, Düsseldorf, hält die Argumente der Verbraucherzentralen für nicht stichhaltig. „Hauptsächlicher Sinn und Zweck einer Unfallversicherung ist es, die Mehrkosten für ein Leben mit einer Behinderung zu finanzieren.“ Die entstehen unter anderem durch Umbauten am Haus oder in der Wohnung etwa für Bad, Treppenlift oder Türrahmenvergrößerung.

Seite 2: „Für lebenslange Behinderungen ist eine Risikolebensversicherung nicht gedacht

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