Das E-Rezept kommt – die wichtigsten Fragen und Antworten

Zwei elektronische Gesundheitskarten liegen schräg übereinander
Foto: Shutterstock
Elektronische Gesundheitskarte

Ab September können Patienten E-Rezepte in den Apotheken einlösen, etwa per Smartphone-App. Was Versicherte dazu wissen sollten.

Jeder kennt sie: Die rosa Zettel, für die Kassenpatienten in der Apotheke Antibiotika, Blutdrucksenker und andere verschreibungspflichtige Medikamente bekommen. Doch mit den sogenannten Muster-16-Rezepten dürfte bald Schluss sein – und langfristig wohl auch mit der Zettelwirtschaft. Denn ab September sollen Patienten in allen Apotheken auch E-Rezepte einlösen können.

Es gibt aber auch gute Nachrichten für alle Menschen, die kein Smartphone besitzen: Sie bekommen natürlich weiterhin Rezepte auch in die Hand.

Was ist das E-Rezept?

E-Rezept steht für elektronisches Rezept. Dahinter verbirgt sich ein digitaler Rezeptcode, über den Kassenpatienten in Apotheken ihr verschreibungspflichtiges Medikament bekommen. Der Rezeptcode wird von der Arztpraxis in die E-Rezept-App der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, übermittelt und kann dann in der Apotheke auf dem eigenen Smartphone vorgezeigt werden.

Laut Anke Rüdinger, Apothekerin aus Berlin und Leiterin des „Digital Hub“ der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), ändert sich für Patienten sonst kaum etwas durch die Umstellung. In der Apotheke wird mit Hilfe des Codes das E-Rezept vom Server geholt und die Kunden mit den verordneten Medikamenten versorgt.

Wer die E-Rezept-App nutzt, kann vorab per Smartphone anfragen, ob die Wunsch-Apotheke das Medikament vorrätig hat. Und sich so etwa Zeit durch wegfallende Wege ersparen.

Bietet die Apotheke einen Botendienst an, kann das Rezept auch ohne Apothekenbesuch über die App bestellt werden. Bei Online-Apotheken muss zudem kein Originalrezept mehr verschickt werden. Das E-Rezept kann digital an die Versandapotheke übermittelt werden.

Wie kann ich die E-Rezept-App auf dem Smartphone nutzen?

Um Rezepte per Smartphone empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die App „Das E-Rezept“ der Gematik. Die gibt es kostenlos in den App-Stores von Google, Apple und Huawei.

Um die App nutzen zu können, muss das Smartphone mindestens iOS 14 oder Android 7 als Betriebssystem haben und NFC-fähig sein. Die meisten neueren Geräte haben diese Funktion für Nahfeldkommunikation. Bei Android-Geräten kann man sie etwa über die Einstellungen ein- und ausschalten.

„Wichtig ist aber über das Handy hinaus, dass Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte haben“, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW. Die meisten Krankenkassen hätten diese neuen elektronischen Gesundheitskarten schon vielfach verschickt. Erkennen kann man sie an einer sechsstelligen CAN-Nummer im oberen rechten Eck der Gesundheitskarte. Wer noch keine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion hat, kann sie bei seiner Krankenkasse bestellen.

Außerdem notwendig, um die App zu nutzen: Eine PIN. Sie bekommt man ebenfalls bei der Krankenkasse. Versicherte müssen sich dafür aber ausweisen, etwa in einer Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse. Wer schließlich Karte und PIN griffbereit hat, wird in der App durch den Anmeldeprozess geführt.

Übrigens: Internetempfang brauchen Sie in der Apotheke nicht, um das E-Rezept per Smartphone einlösen zu können. Einmal heruntergeladen stehen die E-Rezepte in der App auch offline zur Verfügung.

Was ist, wenn man kein Smartphone oder keine Gesundheitskarte mit PIN hat?

„Dann bekomme ich vom Arzt einen Ausdruck über dieses E-Rezept“, sagt Sabine Wolter. Der Ausdruck enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Er ist auch ohne händische Unterschrift gültig und wird in der Apotheke gescannt. Wer kein oder kein geeignetes Smartphone hat oder auf die App verzichten möchten, muss sich keine Sorgen machen: An die Medikamente kommt man auch weiterhin.

Ab 2023 sollen E-Rezepte laut Gematik zudem über die Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden können – ganz ohne Smartphone und Zettelwirtschaft.

Geben alle Arztpraxen das E-Rezept aus?

Derzeit sieht ein dreistufiger Plan vor, dass zunächst Arztpraxen und Krankenhäuser in Westfalen-Lippe das E-Rezept flächendeckend einführen. Das heißt: Noch nicht alle Ärzte werden das E-Rezept ab dem 1. September ausstellen. Alle anderen gesetzlich Krankenversicherten bekommen voerst weiter das rosa Rezept. Bis zum Frühjahr 2023 soll die Einführung des E-Rezepts laut Plan bundesweit abgeschlossen sein.

Bekommen auch Privatversicherte das E-Rezept?

Für Privatversicherte wird es vorerst weiterhin das blaue Rezept geben, so Anke Rüdinger von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Die Einführung des E-Rezepts ist aber auch hier angedacht.

Müssen Patienten mit E-Rezept-App für jedes neue Rezept zum Arzt?

Nicht in allen Fällen. „Wenn Sie schon ein Vorrezept hatten und Sie brauchen ein Folgerezept im gleichen Quartal, können Sie dieses über die E-Rezept App auch übertragen bekommen“, sagt Sabine Wolter.

Bieten Mediziner Videosprechstunden an, kann das E-Rezept ebenfalls ohne Praxisbesuch in die App übermittelt werden.

Kann ich mit der E-Rezept-App auch Medikamente für Angehörige abholen?

Auch mit der App kann man Rezepte für Familienangehörige, Kinder oder etwa Nachbarn einlösen, denen der Weg zur Apotheke zu beschwerlich ist. Dafür sind die Gesundheitskarte und die PIN der jeweiligen Person notwendig. Die entsprechenden Daten fügt man in der App hinzu.

Bekommen Angehörige ein ausgedrucktes E-Rezept, kann der Rezeptcode in der eigenen App eingescannt und anschließend in der Apotheke vorzeigt werden.

Ein E-Rezept lässt sich nicht mehrfach einlösen. „Wenn eine Verordnung versorgt wurde, ist sie auch gesperrt“, sagt Anke Rüdinger. Ein wirklicher Vorteil von E-Rezepten sei, dass sie fälschungssicher sind und das Missbrauchspotenzial geringer ist als bei den bisherigen Rezepten. Außerdem dürften doppelte Wege zum Arzt entfallen, etwa weil die Unterschrift unter dem Rezept vergessen wurde. (dpa-AFX/Ihre Vorsorge)

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