
„Die Selbstbestimmung Betroffener muss jederzeit gewährleistet sein“
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung vorgelegt. Das abgekürzt „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“ genannte Regelwerk sorgt für viel Kritik bei Betroffenen.
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