Beitragsbelastung der Versicherten steigt in der GKV stärker als in der PKV

Die Beitragsbelastung der Versicherten ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Kopf in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen als in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), in die auch bevorstehenden Steigerungen zum Jahr 2020 einbezogen wurden.

Die Beitragsbelastungen in der GKV steigen deutlicher als in der PKV.

Von 2010 bis 2020 erhöhten sich die Beitragseinnahmen pro Versicherten in der GKV um 45,6 Prozent und in der PKV um 25,3 Prozent. Das entspricht im Schnitt einem Anstieg pro Jahr um 3,8 Prozent in der GKV und um 2,3 Prozent in der PKV.

Der Beitragssatz einschließlich der Zusatzbeiträge in der GKV konnte zwar aufgrund der guten Wirtschaftskonjunktur und dementsprechend guten Einnahmensituation im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden.

Die absolute Belastung der Versicherten ist gleichzeitig jedoch gestiegen, weil sich der Beitragssatz auf ein steigendes beitragspflichtiges Einkommen bezieht. Bei GKV-Versicherten, deren Einkommen durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in größerem Umfang verbeitragt wurde, ist nicht nur die absolute, sondern auch die relative Belastung gestiegen. In der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert der konstante GKV-Beitragssatz fälschlicherweise eine stabile Entwicklung.

Grundlage der Berechnungen bilden Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Extrapolation für die GKV für die Jahre 2019 und 2020 beruhen auf Angaben des Schätzerkreises des BVA für die Jahre 2019 und 2020. (dr)

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