
§ 100-Förderung: Erweiterter Nutzerkreis und attraktive Angebote sind der Schlüssel zum Erfolg
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat auch die § 100-Förderung erneut im Fokus. Ab spätestens 01.01.2027 werden die maximalen Einkommensgrenzen auf 3% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung angehoben (in 2026 ist dieser Wert bereits 3.042 Euro – aktuelles maximal …
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