Die Unterscheidung von Bestandsrentnern und Neurentnern bei der Berechnungsgrundlage der Erwerbsminderungsrente ist aus Sicht des Bundessozialgerichts rechtens. Mit dieser Entscheidung wies das BSG am Donnerstag die Revisionen eines Klägers und einer Klägerin zurück, wie eine Sprecherin sagte.
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