GKV oder PKV – lohnt sich der Wechsel? (Tabelle)

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Die Gesundheitsreform dürfte die Zahl der PKV-Wechsler erhöhen.
Foto: AdobeStock/Alexander Limbach
PKV oder GKV? Die Frage stellen sich Gutverdiener zum kommenden Jahr besonders intensiv.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist verabschiedet. Das verändert die Kostenrechnung für freiwillig Versicherte, Selbstständige und Familien deutlich. Wer jetzt nicht rechnet, zahlt ab 2027 und 2028 spürbar mehr. Welche Gruppen besonders betroffen sind und warum Eile trotzdem kein guter Ratgeber ist.

GKV oder PKV? Diese Frage dürften sich künftig etliche freiwillig Versicherte intensiver denn je stellen. Bundestag und Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Anfang Juli verabschiedet. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatten es zuvor als historischen Einschnitt vorgestellt.

Für Millionen freiwillig Versicherte bedeuten die Veränderungen vor allem eines: Es wird teuerer. Und wer gut verdient, freiwillig in der GKV bleibt oder eine Familie mitversichert, sollte die eigene Rechnung 2026 neu aufmachen, denn die Bedingungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung werden sich definitiv nicht verbessern.

Was der Höchstbeitrag wirklich kostet

5.812,50 Euro im Monat, mehr Einkommen zählt für die GKV nicht. Bis zu dieser Beitragsbemessungsgrenze wird 2026 abgerechnet, das ergibt sich aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, die das Bundesarbeitsministerium im Herbst 2025 erlassen hat. Bei 14,6 Prozent allgemeinem Satz, durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 4,2 Prozent Pflegeversicherung für Kinderlose errechnet sich daraus ein Höchstbeitrag von 1.261,31 Euro im Monat.

Angestellte teilen sich das mit dem Arbeitgeber, der maximal 613,22 Euro übernimmt, macht netto rund 648 Euro Eigenanteil. Selbstständige zahlen ohne Zuschuss allein und landen je nach gewähltem Beitragssatz zwischen 1.226 und 1.261 Euro.


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Wer als Angestellter über 77.400 Euro brutto im Jahr verdient, darf laut derselben Verordnung aus der Pflichtversicherung aussteigen. 2027 wird diese Grenze noch einmal angehoben, um monatlich 300 Euro zusätzlich zur regulären Anpassung, das sieht das Gesetz ausdrücklich vor. Für Angestellte am Höchstbeitrag bedeutet allein diese Sonderanhebung nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums eine Mehrbelastung von bis zu 26 Euro im Monat, weil der Arbeitgeber die Hälfte trägt.

Selbstständige und andere freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeberanteil tragen den vollen Betrag und damit etwa das Doppelte. Die exakten Werte für 2027 legt das Bundesarbeitsministerium erst im Herbst 2026 fest, der PKV-Verband kalkuliert schon jetzt mit einer Versicherungspflichtgrenze von rund 84.500 Euro im Jahr, eine amtlich bestätigte Zahl gibt es dafür noch nicht.

Welche Größenordnung das für den Systemwechsel bedeuten könnte, zeigt eine Einschätzung des AOK-Bundesverbands: Ein Verbandssprecher rechnet gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt damit, dass durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bis zum Jahr 2029 jährlich rund 100.000 GKV-Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln könnten.

Zugleich dämpfte die AOK die Erwartung, weil die Zahl potenzieller Wechsler durch Verrentung und Auswanderung in der betroffenen Einkommensgruppe schrumpfe und lediglich bei Selbstständigen mittelfristig noch mit mehr Wechslern zu rechnen sei. Wer heute die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllt, wartet angesichts dieser Aussicht besser nicht bis 2027.

Die Familienfalle 2028

Der eigentliche Systembruch kommt erst 2028, und er trifft eine Gruppe, die bislang glimpflich davonkam. Laut dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen dann ein Zuschlag von 2,5 Prozent auf das Einkommen des berufstätigen Mitglieds fällig. Ausgenommen sind dem Entwurf zufolge Paare mit einem Kind unter sieben Jahren im Haushalt, mit einem Kind mit Behinderung, mit einem gepflegten Angehörigen ab Pflegegrad 2 im Umfang von mindestens zehn Wochenstunden sowie Paare, bei denen der mitversicherte Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist.

Alle anderen zahlen drauf: 100 Euro im Monat bei 4.000 Euro Bruttogehalt, 145,31 Euro an der Beitragsbemessungsgrenze, macht knapp 1.740 Euro im Jahr. Kinder bleiben von der Neuregelung ausdrücklich unberührt und weiterhin komplett kostenlos mitversichert, das ist der einzige Trost für Familien in dieser Rechnung.

Vier Zielgruppen, vier Rechnungen

Ob sich der Wechsel lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten, das zeigt der Blick auf vier unterschiedliche Fallkonstellationen: Single, Familie, Selbstständige und Gutverdiener. Der Single Anfang 30 mit gutem Gehalt zahlt in der PKV laut Marktbeobachtung häufig deutlich weniger als den GKV-Höchstbeitrag, weil junge, gesunde Beitragszahler dort nach Risiko und nicht nach Einkommen kalkuliert werden, Richtwerte liegen bei 450 bis 550 Euro im Monat für einen mittleren Tarif. Bei der Familie mit nicht berufstätigem Partner und älteren Kindern kippt die Rechnung dagegen selten zugunsten eines Komplettwechsels, weil jedes Kind in der PKV einen eigenen Vertrag kostet, während es in der GKV nichts kostet.

Selbstständige zahlen schon heute ohne jeden Zuschuss den vollen Satz auf ihr gesamtes Einkommen, für sie ist die PKV oft schon jetzt die günstigere Variante, zudem sind Beiträge auf Basisniveau nach Paragraf 10 Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben absetzbar. Und der klassische Gutverdiener oberhalb der Versicherungspflichtgrenze steht schlicht vor der Frage, ob er das Zeitfenster 2026 noch nutzt, bevor es sich 2027 weiter verengt. Details und Beispielrechnungen zu allen vier Gruppen finden sich in der Tabelle auf Seite 2.

Warum Vorsicht besser ist als Tempo

So verlockend die Zahlen für manche Zielgruppe aussehen, Makler sollten ihren Kunden nicht zur Eile raten. Der Versicherungsmakler Marcus Knispel warnt in einem Interview mit dem Fachmedium Das Investment, dass der Kostendruck der Reform gerade jetzt kurzfristige Wechsel von Menschen begünstigen könnte, für die die PKV langfristig gar nicht passt.

Der Grund ist einfach: Wer als Angestellter einmal privat versichert ist, kommt ab 55 Jahren praktisch nicht mehr zurück in die GKV. Und wer beim Tarifabschluss nicht auf ausreichende Alterungsrückstellungen achtet, zahlt im Alter doppelt, einmal beim Abschluss und einmal bei der Beitragsanpassung Jahrzehnte später.

Für die Beratung heißt das: Der Beitragsvergleich von heute ist nur die halbe Antwort. Die andere Hälfte ist die Lebensplanung der nächsten zwanzig Jahre, Familiengründung, Auslandsjahre, ein möglicher Schritt in die Selbstständigkeit. Wer das ausblendet, verkauft vielleicht den passenden Tarif zum falschen Zeitpunkt.

Seite 2: GKV oder PKV – lohnt sich der Wechsel? – Tabelle

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