Kindergelderhöhung 2027: So viel ist für Familien geplant

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Steigende Münzstapel mit gelbem Papierflieger als Symbol für finanzielle Entlastung von Familien
Bild: KI-generiert / ChatGPT
Die Kindergelderhöhung 2027 soll Familien finanziell entlasten. Der genaue Betrag für das erste Reformjahr steht allerdings noch nicht fest.

Die Kindergelderhöhung 2027 soll Familien finanziell entlasten. Geplant sind höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und ein angepasster Einkommensteuertarif. Der Zielwert für 2028 steht bereits fest im Raum – doch für 2027 bleibt eine zentrale Frage offen.

Die Bundesregierung plant ab 2027 eine Entlastung von Familien mit Kindern. Im Mittelpunkt steht dabei die Kindergelderhöhung 2027. Nach der Einigung der Koalition sollen sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag in zwei Stufen steigen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Reform ab 2028 voll wirken. Dann ist ein Kindergeld von voraussichtlich 272 Euro je Kind und Monat vorgesehen.

Aktuell erhalten Eltern seit dem 1. Januar 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Gegenüber dem derzeitigen Betrag würde ein Anstieg auf 272 Euro ab 2028 ein Plus von 13 Euro pro Monat und Kind bedeuten. Auf das Jahr gerechnet wären das 156 Euro mehr je Kind, bei zwei Kindern entsprechend 312 Euro.

JahrKindergeld pro Kind und MonatKindergeld pro Kind und JahrEinordnung
2026259 Euro3.108 Euroaktuell geltender Betrag
2027noch nicht final beziffertnoch nicht final bezifferterste Stufe der geplanten Kindergelderhöhung
2028voraussichtlich 272 Euro3.264 EuroZielwert laut aktueller Planung

Für 2027 ist der genaue Betrag allerdings noch offen. Das Bundesfinanzministerium formuliert, dass die Erhöhung des Kindergeldes „voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028“ erfolgen soll. Die endgültigen Beträge sollen im Gesetzgebungsverfahren und nach Vorliegen des Existenzminimumberichts festgelegt werden.

Kindergelderhöhung 2027 ist Teil der Einkommensteuerreform

Die Kindergelderhöhung 2027 ist Teil einer breiter angelegten Einkommensteuerreform. Die Bundesregierung will kleine und mittlere Einkommen entlasten. Vorgesehen sind unter anderem höhere Grundfreibeträge, ein höherer Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld und ein steigender Arbeitnehmerpauschbetrag.

Zudem soll der Spitzensteuersatz künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das jährliche Entlastungsvolumen beziffert das Bundesfinanzministerium auf rund zehn Milliarden Euro.

Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und einem Haushaltseinkommen von rund 60.000 Euro nennt das Ministerium ab 2028 eine Entlastung von mehr als 600 Euro pro Jahr im Vergleich zu heute. Die genannten Werte beruhen auf Modellrechnungen und stehen damit unter dem Vorbehalt der weiteren Gesetzgebung.

Kindergelderhöhung 2027 und Kinderfreibetrag

Neben der Kindergelderhöhung 2027 soll auch der Kinderfreibetrag steigen. Er dient dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Für 2026 beträgt der Kinderfreibetrag 6.828 Euro pro Kind für beide Eltern zusammen. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro.

Insgesamt werden damit bei der Einkommensteuerveranlagung 9.756 Euro je Kind berücksichtigt. Wie hoch der Kinderfreibetrag ab 2027 genau ausfallen wird, steht noch nicht fest. Auch hier verweist das Bundesfinanzministerium auf das weitere Verfahren und den Existenzminimumbericht.

Für Eltern ist entscheidend, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag steuerlich nicht einfach zusätzlich nebeneinander wirken. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, welche Variante günstiger ist. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Kindergelderhöhung 2027: Günstigerprüfung bleibt maßgeblich

Für viele Familien ist das monatlich ausgezahlte Kindergeld der spürbarere Vorteil, weil es direkt die Liquidität erhöht. Bei höheren Einkommen kann dagegen der Kinderfreibetrag attraktiver sein, weil er das zu versteuernde Einkommen mindert. Der daraus entstehende Steuervorteil wird mit dem bereits gezahlten Kindergeld verrechnet.

Das Bundesfinanzministerium nennt für die volle Entlastungswirkung ab 2028 mehrere Beispiele. Ein Paar mit zwei Kindern und zwei Bruttoeinkommen von jeweils 2.800 Euro im Monat soll demnach um rund 632 Euro pro Jahr entlastet werden. Bei zwei Einkommen von jeweils 3.200 Euro werden rund 642 Euro genannt, bei jeweils 5.000 Euro rund 678 Euro.

BeispielhaushaltKinderBruttoeinkommenGeschätzte Entlastung ab 2028
Pflegekraft + Busfahrer/in2je 2.800 Euro brutto pro Monatca. 632 Euro pro Jahr
Erzieher/in + Elektriker/in2je 3.200 Euro brutto pro Monatca. 642 Euro pro Jahr
Lehrer/in + Ingenieur/in2je 5.000 Euro brutto pro Monatca. 678 Euro pro Jahr
Alleinerziehende Pflegekraft22.800 Euro brutto pro Monatca. 468 Euro pro Jahr
Alleinerziehende/r Erzieher/in23.200 Euro brutto pro Monatca. 471 Euro pro Jahr
Alleinerziehende/r Lehrer/in25.000 Euro brutto pro Monatca. 496 Euro pro Jahr

Auch Alleinerziehende sollen profitieren. Für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern und 2.800 Euro brutto im Monat nennt das Ministerium eine Entlastung von rund 468 Euro pro Jahr. Bei 3.200 Euro brutto liegt der Wert bei rund 471 Euro, bei 5.000 Euro brutto bei rund 496 Euro.


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Kindergelderhöhung 2027: Antragsloses Kindergeld geplant

Parallel zur Kindergelderhöhung 2027 will die Bundesregierung die Auszahlung vereinfachen. Im März 2026 hat sie einen Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld beschlossen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und die Auszahlung ohne Antrag in zwei Stufen ermöglichen.

Zunächst soll das Verfahren für weitere Kinder von Eltern greifen, die bereits mindestens ein älteres Kind haben und deren relevante Daten der Familienkasse bekannt sind. In einer zweiten Stufe soll die antragslose Auszahlung auch für erste Kinder möglich werden, sofern unter anderem ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt, eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Die automatische Auszahlung ersetzt die Anspruchsprüfung jedoch nicht. Die Familienkasse kontrolliert weiterhin, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Fehlen Daten oder bestehen Zweifel, bleibt es beim bisherigen Verfahren.

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