
Kein Unfallversicherungsschutz in der Kantine
Zieht sich ein Beschäftigter bei einer Pause in der Kantine eine Verletzung zu, dann wird dies nicht als Arbeitsunfall anerkannt und die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht leisten. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in einem aktuellen Urteil.
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