Infinus: Manager sollen im Schadenersatzprozess aussagen

Der Schadenersatzprozess gegen die Manager der Infinus-Unternehmensgruppe geht weiter. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig (LG Leipzig) will in einem nächsten Schritt Zeugen befragen und den Kläger anhören.

Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig hat beschlossen, im Schadenersatzprozess gegen Zeugen zu vernehmen und den Kläger anzuhören.

Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember 2014 am 13. März 2015 einen umfangreichen Beweisbeschluss verkündet. Das Gericht ist für die Zivilprozesse gegen Verantwortliche der Dresdener Gesellschaften Future Business und  Infinus wegen deren Haftung bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen zuständig.

Gericht plant Sachverständigengutachten

Bevor eine endgültige Entscheidung darüber ergehen kann, ob die verklagten Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner, Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut und der Future Business KG aA (Fubus) den Anlegern auf Schadensersatz haften, müsse dieser Beweisbeschluss abgearbeitet werden, so das LG Leipzig in einer Pressemitteilung.

Die Kammer habe sich hierbei zunächst auf die Vernehmung von Zeugen und Parteien und die Anhörung des Klägers beschränkt, jedoch schon angekündigt, den Beweisbeschluss gegebenenfalls erweitern zu wollen, insbesondere um eventuell ein Sachverständigengutachten einzuholen. Vernommen werden sollen demnach ein Vorstandsmitglied der Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut und als Zeuge Jörg Biehl, der persönlich haftende Gesellschafter der Fubus, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet.

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Im Vordergrund soll die Frage stehen, ob die Beklagten davon Kenntnis hatten, dass das ursprüngliche Geschäft mit Lebens- und Rentenversicherungen ins Defizit abgerutscht und durch Eigengeschäfte in Form von fondsgebundenen Lebensversicherungen innerhalb der Infinus-Gruppe und Investitionen in Goldsparpläne abgelöst und umgestellt wurde, wobei die für die Goldsparpläne gezahlten Gebühren nur zu einem geringen Prozentsatz tatsächlich mit Gold unterlegt waren, sowie, ob ohne die Buchung von zurückgeflossenen Provisionen die Bilanz der Fubus einen Verlust ausgewiesen hätte. Der Prozess soll im Juni 2015 mit der Beweisaufnahme fortgesetzt werden. (jb)

Foto: Shuttertstock

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