Infinus: Termin zur Beweisaufnahme steht fest

Im Schadenersatzprozess gegen die Manager der Infinus-Unternehmensgruppe hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig (LG Leipzig) einen Termin zur Beweisaufnahme festgelegt. Im Juni sollen unter anderem zwei der in Untersuchungshaft sitzenden Manager vernommen werden.

Im Rahmen der Beweisaufnahme am 22. Juni im LG Leipzig sollen zwei Manager der Infinus-Gruppe vernommen werden.

Die 9. Zivilkammer des LG Leipzig hatte im Zivilprozess gegen Verantwortliche der Future Business und der Infinus Gesellschaften wegen deren Haftung bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen am 13. März 2015 einen umfangreichen Beweisbeschluss verkündet.

Infinus-Manager sollen aussagen

Die Beweisaufnahme wird am Montag, den 22. Juni 2015, um 10 Uhr, im Sitzungssaal 230 im Hauptgebäude des Landgerichts in der Harkortstr. 9 in Leipzig stattfinden, das geht aus einer Pressemitteilung des LG Leipzig hervor.

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Ein Vorstandsmitglied der Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut soll an diesem Termin als Partei vernommen werden. Als Zeuge wird Jörg Biehl, der persönlich haftende Gesellschafter der Future Business KG aA, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, aussagen. Zudem sollen noch weitere Zeugen und der Kläger persönlich gehört werden. (jb)

Foto: Shuttertsock

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