Garten voller Bambuswurzeln: Hausverkäufer muss Schadensersatz leisten

Der Verkäufer eines Hauses muss vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf bedeutsame versteckte Mängel hinweisen, andernfalls droht Schadensersatz. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gilt das auch für verwilderte Wurzeln in Gärten.

Laut einem aktuellen Gerichtsurteil muss ein Hausverkäufer für die nachträgliche Beseitigung von Bambuswurzeln im Garten aufkommen.

Selbst wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen wurde, haften Immobilienverkäufer dafür. Wie die in Stuttgart ansässige Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische AG, mitteilt, muss ein Verkäufer nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch über verwildertes Wurzelwerk im Garten aufklären.

Bambuswurzeln greifen Isolierung des Hauses an

Im vorliegenden Fall war der Garten von Bambuswurzeln durchwuchert. Diese hatten sich unter der Terrasse bis zum Haus ausgebreitet und die Isolierung des Mauerwerks angegriffen. Da der Verkäufer das ausgewucherte Wurzelwerk kannte, hätte er über die damit verbundenen Beeinträchtigungen und Gefahren aufklären müssen, entschied das Gericht. Er könne sich nicht darauf berufen, dass im Kaufvertrag eine Haftung für Mängel ausgeschlossen wurde.

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Verkäufer muss zahlen

Vielmehr sei der versteckte Mangel für den Käufer von so wesentlicher Bedeutung gewesen, dass er das Haus bei Kenntnis der Sachlage nicht zum vereinbarten Kaufpreis gekauft hätte. Der Verkäufer wurde daher verurteilt, die Kosten für die Beseitigung des Wurzelwerks und die Sanierung der Terrasse zu ersetzen. (st)

Foto: Shutterstock.com

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