Wölbern-Prozess: Keine Aussetzung des Verfahrens

Am dritten Verhandlungstag des Prozesses gegen Prof. Dr. Heinrich Maria S., Inhaber und Chef des Emissionshauses Wölbern Invest, hat die Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg den Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt.

S. wird gewerbsmäßige Untreue in 360 Fällen vorgeworfen.

Die Anwälte von S. hatten argumentiert, eine sorgfältige Prozessvorbereitung sei nicht möglich gewesen, da ihnen die hierfür erforderlichen Unterlagen erst kurz vor Prozessbeginn zur Verfügung gestellt worden seien. Das Verfahren müsse deshalb für mindestens sechs Monate ausgesetzt werden.

S. bemängelt fehlende Fairness

Doch die Kammer sah das anders, wie der Vorsitzende Richter Hartmut Loth erklärte: Unter Abwägung aller Umstände sei keine unverhältnismäßige Benachteiligung der Verteidiger ersichtlich. In einer kurzen Einlassung kritisierte der Angeklagte S. daraufhin, ein faires Verfahren sehe anders aus.

S. wird gewerbsmäßige Untreue in 360 Fällen vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft Hamburg soll er 137 Millionen Euro aus Immobilienfonds unrechtmäßig abgezweigt haben. In Höhe von 37 Millionen Euro soll er sich persönlich bereichert haben. Der frühere Wölbern-Chef war im September vergangenen Jahres verhaftet worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Große Strafkammer hat bis Ende August 15 Verhandlungstage angesetzt. (kb)

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