Droht ein rot-rot-grüner „EU-Finanz-TÜV“?

Ein Lagerwahlkampf zur Bundestagswahl 2017 wird immer wahrscheinlicher. Zwei Anträge der Linkspartei lassen erahnen, was die Sachwertbranche bei einer rot-rot-grünen Mehrheit erwarten könnte. Der Löwer-Kommentar

„Es ist nicht unwahrscheinlich, dass zumindest die Forderungen zur ‘kollektiven Sicherung der Rechtsverfolgung’ in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl – in welcher Konstellation auch immer – mit auf dem Tisch liegen.“

Seit die AfD und weitere Gruppierungen vom rechten Rand die Qualität der politischen Auseinandersetzung in Deutschland auf ein zuvor kaum für möglich gehaltenes Niveau gedrückt haben, erscheint eine andere Partei vielen geradezu als grundsolide und seriös, die sonst nicht selten mit dem Etikett „populistisch“ versehen worden war: Die Linke.

Selbst die SPD-Spitze denkt immer lauter darüber nach, ein Bündnis mit Linken und Grünen auch auf Bundesebene nicht länger auszuschließen oder es gar anzustreben. Die große Koalition jedenfalls wird wohl kaum fortgesetzt, sofern sich aus dem Wahlergebnis rechnerische Alternativen dazu ohne die AfD ergeben.

Vorschlag aus der Mottenkiste

Für den Zustand der Demokratie in Deutschland wäre das wahrscheinlich nicht verkehrt. Auf die Sachwertbranche jedoch könnte einiges zukommen, sollte dabei tatsächlich eine rot-rot-grüne Mehrheit herauskommen. Denn nicht die Linke hat sich verändert, sondern nur der Maßstab für die Grenze zwischen Populismus und ernsthaften politischen Beiträgen.

So hat die Linkspartei mit Datum 21. September einen Antrag mit der Überschrift: „Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen – Finanz-TÜV einführen“ in den Bundestag eingebracht. Eigentlich ist das ein Vorschlag aus der Mottenkiste, der sich spätestens mit dem Kleinanlegerschutzgesetz vom Juli 2015 erledigt hat. Doch die Linken haben so ihre eigenen Vorstellungen.

Dem Antrag zufolge soll der Finanz-TÜV „alleinig über die Zulassung und Nichtzulassung einer Kapitalanlage entscheiden” und dies “entlang gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen“. Die Anbieter müssen demnach einen entsprechenden Unbedenklichkeits-Nachweis führen, wie auch immer sie das machen sollen. Sonst gibt es keine Zulassung.

Seite 2: EU-Mega-Behörde?

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