Basisrente: Kunden können Steuervorteile noch bis Jahresende geltend machen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat gute Nachrichten für Kunden von Basisrenten-Verträgen: Für Verträge, die bislang nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt wurden, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2011 beim Versicherer nachgeholt werden.

Geld TurmMit der Zustimmung können noch rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben geschaffen werden. Dies teilte das Ministerium dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt in einem Schreiben mit.

Als Umstellungsfrist hatte das BMF ursprünglich den 30. Juni 2011 vorgesehen. Mit der Frist-Verlängerung auf den 31. Dezember 2011 können nun auch nach dem 30. Juni 2011 abgegebene Zustimmungen zu einem weiterhin steuerlich begünstigten Basisrenten-Vertrag führen.

Die Regelung betrifft bis zum 31. März 2010 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungskriterien nicht entsprechen. Diese Verträge können auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt.

Kunden, die die bisherige Umstellungsfrist versäumt haben, bekommen damit nochmals die Gelegenheit, sich den Sonderausgabenabzug für die von ihnen geleisteten Beiträge zu erhalten. (lk)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments