Horror an der Haustür: Wer haftet für Halloween-Streiche?

Wenn der letzte Abend im Oktober anbricht, werden auch in Deutschland viele Kinder in ihrer Nachbarschaft nach Süßigkeiten verlangen: Wer sich weigert, muss mit Streichen rechnen. Dabei gilt nicht immer der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“, teilt der Rechtsschutzversicherer Arag mit.

Nach Auskunft der Arag-Experten haften Eltern für ihre Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dass heißt aber nicht, dass eine Beaufsichtigung „in jeder Minute“ stattfinden muss. „Wenn der Nachwuchs etwas ausfrisst, entscheiden immer die Einzelumstände, ob die Eltern zahlen müssen“, erklärt man beim Düsseldorfer Unternehmen. Wenn Kinder beispielsweise auf einem fremden Grundstück einen Schaden verursachten, treffe die Grundstückbesitzer unter Umständen eine Mitschuld, wenn der Zugang nicht gesichert gewesen sei.

Maßgebend ist laut Arag auch, ob die Eltern ihre Kinder vor dem Betreten fremder Grundstücke gewarnt haben, und ob diese früher schon derartige Spielplätze aufgesucht haben. Hier müssten die Eltern allerdings darlegen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen seien, heißt es weiter.

Unter Umständen haftet das Kind sogar selbst, weiß man bei der Arag. In einem beispielhaften Fall hatte ein Neunjähriger eine Scheune in Brand gesteckt. Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz entschieden, dass das Kind alt genug war, um beurteilen zu können, was sein brennender Strohhalm auslösen kann.

Die Arag-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für einen Schaden, den sie anderen zufügen, nicht verantwortlich sind. Je älter und somit einsichtsfähiger ein Kind ist, desto eher haftet es selbst (VwG Koblenz, Az.: 2 K 2208/03).

Eine Untersuchung der Zurich Versicherung vom vergangenen Jahr ergab, dass rund um Halloween durchschnittlich rund 20 Prozent mehr Schäden gemeldet würden, als an allen übrigen Tagen. So gingen zwischen dem 31. Oktober und 1. November 2008 bis 2010 im Schnitt rund 7.300 Schäden ein; alle restlichen Tage ergaben dagegen im Durchschnitt nur knapp 6.100 Meldungen. (lk)

Foto: Shutterstock

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