Pflegelücke: Der Staat schießt nur die Hälfte zu

84.000 Euro – so viel kostet laut der Universität Bremen die Pflege von Frauen. Für Männer liegen die Kosten bei rund der Hälfte. Was kann die gesetzliche Pflegeversicherung leisten und wann ist eine private Zusatzversicherung sinnvoll?
Gastbeitrag von Anette Bubans, Deutsche BKK und Peter Straßer, Münchener Verein

Pflegestufe: Annette Bubans
Anette Bubans, Deutsche BKK
Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen. Sie regeln die Höhe der Pflegesachleistungen, zum Beispiel für einen Pflegedienst, oder die Höhe des Pflegegelds, das bei Unterstützung durch Angehörige gezahlt wird. Häufig nutzen Pflegebedürftige eine Mischung aus beidem – die sogenannte Kombinationsleistung.

Ob und in welche Pflegestufe ein Patient eingestuft wird, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Die Zuteilung orientiert sich in erster Linie an der erforderlichen Hilfe. Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn er mindestens 90 Minuten am Tag Hilfe benötigt. Mehr als 45 Minuten davon müssen auf Bedürfnisse der Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung und Mobilität, entfallen. Mit steigendem Pflegebedarf erhöht sich die Pflegestufe und damit die Pflegeleistung.

Gesetzliche Leistungen pro Pflegestufe

Wie viel finanzielle Unterstützung Pflegebedürftige tatsächlich erhalten, ist neben ihrer Pflegestufe auch davon abhängig, ob sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Stationäre Pflege ist teurer – deshalb wird sie auch stärker bezuschusst.

Die Zahlungen reichen von 235 Euro für ambulante Pflege in Pflegestufe 1 bis maximal 1.918 Euro für stationäre Pflege in Pflegestufe 3 im Härtefall. Zudem können einmalige Leistungen beantragt werden – beispielsweise für den bedarfsgerechten Umbau der Wohnung.

Mit der neugeschaffenen Pflegestufe 0 erhalten seit 2013 auch Menschen Pflegeleistungen, die die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllen, aber dennoch Hilfe im Alltag benötigen. Wird bei diesen Menschen eine sogenannte „eingeschränkte Alltagskompetenz“ festgestellt, dann erhalten sie monatlich 120 Euro Pflegegeld oder bis zu 225 Euro für Pflegesachleistungen.

Worauf es bei der Wahl der privaten Pflegeversicherung ankommt

Interessierte Verbraucher sollten sich bei der Auswahl der privaten Pflegezusatzversicherung individuell beraten lassen und ihre eigenen Wünsche und finanzielle Rahmendaten beachten:

1) Welche finanziellen Mittel stehen im Alter zur Verfügung?
Wie hoch sind die Renteneinkünfte, welche Einkünfte, zum Beispiel Mieteinnahmen, gibt es noch? Diese Frage ist deshalb so wichtig, weil die Höhe des Einkommens im Alter Aufschluss über die Höhe der Versorgungslücke gibt.

Stehen einige finanzielle Reserven zur Verfügung, kann z.B. die Pflege in Stufe 1 aus eigenen Mitteln finanziert werden, wobei es in Pflegestufe 2 und 3 schon sehr teuer werden kann.

Seite zwei: Wo möchte ich im Pflegefall leben?

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