Universa startet bKV-Offensive

Dem Wegfall der 44-Euro-Freigrenze zum Trotz hat die Universa Krankenversicherung eine Produktoffensive in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) gestartet. Insgesamt sechs neue bKV-Tarife bietet die Universa seit dem 1. August an – drei Vorsorge-Tarife, zwei Zahn-Tarife und einen Krankenhaus-Tarif.

Stammsitz der Universa in Nürnberg.

Die drei neuen Vorsorge-Tarife (uni-bVO 250, 500 und 750) umfassen ärztlich durchgeführte Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen. Diese seien in drei Leistungsstufen bis zu 750 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig, teilt das Nürnberger Unternehmen mit. Dies gelte für Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht oder nicht vollständig übernommen werden, beispielsweise Gesundheits- und Manager-Check-up sowie Glaukomfrüherkennung.

Neue bKV-Tarife für Zahn und Stationär

Im Zahnbereich gewähre der Versicherer Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe, hochwertige Füllungen und Inlays (uni-bZB) sowie Zahnersatz (uni-bZE). Letzterer Tarif leiste 100 Prozent bei einer GKV-Regelversorgung sowie 80 Prozent für hochwertigen Zahnersatz inklusive Implantate, erklärt die Universa.

Beim Krankenhauszusatztarif (uni-bKH) sind demnach Zweibettzimmer mit Chefarzt, freie Krankenhauswahl sowie ambulante Operationen mitversichert.

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Keine Risikoprüfung und Wartezeiten

Die neuen bKV-Tarife der Universa schließt der Arbeitgeber als Kollektivrahmenvertrag ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten für seine Beschäftigten ab. Die Beitragszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Dabei sind einheitliche Monatsbeiträge für alle versicherten Mitarbeiter ab 16 Jahren bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze vorgesehen.

Mindestens 90 Prozent der Belegschaft müssen mitmachen

Der Abschluss ist per Listenanmeldung möglich. Voraussetzung ist laut Universa, dass mindestens 90 Prozent der GKV-Versicherten Arbeitnehmer oder einer speziellen Personengruppe, beispielsweise Führungskräfte, einzelne Geschäftsbereiche, Filialen oder Abteilungen vom Arbeitgeber versichert werden. Die Mindestzahl liegt bei zehn Mitarbeitern, im stationären Tarif bei 50 Mitarbeitern.

Arbeitnehmer, die noch weitere Spezialtarife für sich oder ihre Familienangehörigen abschließen möchten, können Sondervorteile in Anspruch nehmen. Demnach entfallen beim stationären Tarif die Wartezeiten, bei den anderen Tarifen findet keine Gesundheitsprüfung statt. (lk)

Foto: Universa

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