Urteil zum Ausparken auf öffentlichen Parkplätzen

Wer auf einen öffentlichen Parkplatz fährt oder ihn verlässt, darf darauf vertrauen, dass bereits in Parkbuchten stehende Fahrzeuge nicht plötzlich ausscheren – dies gilt zumindest dann, wenn die Fahrspur zwischen den Parkplätzen Straßencharakter hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) hervor.

Beim Ausparken gelten gegenseitige Rücksichtspflichten.

In dem vorliegenden Fall kam es auf einem Autobahnparkplatz zu einer Kollision zwischen zwei Lastkraftwagen. Der eine LKW-Fahrer rangierte sein Fahrzeug auf einem Stellplatz, der andere fuhr auf dem Zufahrtsweg zur Autobahnauffahrt.

Kein Vorrang zugunsten des fließenden Verkehrs

Die Haftpflichtversicherung des rangierenden LKW-Fahrers wollte unter Hinweis auf die besondere Verkehrslage auf Parkplätzen nur für 50 Prozent der Schäden aufkommen. Dagegen wehrte sich der Unfallgegner, er klagte auf vollen Ersatz seines Schadens und bekam vor dem OLG Recht. Grundsätzlich dienten öffentliche Parkplätze dem ruhenden Verkehr. Deshalb müssten Ein- und Ausparkende nicht mit fließendem Verkehr rechnen. Einen Vorrang zugunsten des fließenden Verkehrs gebe es also nicht.

Vielmehr seien die gegenseitigen Rücksichtspflichten auf Parkplätzen gleich hoch. Dies führe regelmäßig zu einer Haftungsquote von 50 Prozent. Anders sei es, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen eindeutig Straßencharakter haben und sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass diese nicht dem Suchen von Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt. Dann müsse, wer ausparkt, dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren.

[article_line tag=“haftpflichtversicherung“]

Der rangierende LKW-Fahrer hätte warten müssen, bis der andere LKW-Fahrer vorbeigefahren war. Daher haftet er für den Unfall allein.  Nach einem Unfall ist es den Beteiligten zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Denn der vorliegende Fall zeige, dass der Automatismus der Versicherungen nach einer Haftungsquotelung von 50 Prozent kritisch zu hinterfragen sei und alle Umstände des Falls genau geprüft werden müssten.

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments