„Der gelbe Schein genügt“

Reinhard Kunz, Vorstand der Alte Leipziger Lebensversicherung, erklärt im Interview mit Cash., warum sein Haus in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf die AU-Klausel setzt und äußert sich zur Diskussion, ob die BU-Versicherer die Zusammenarbeit mit Gutachter-Firmen auf den Prüfstand stellen müssen.

„Primär entscheidend für die Beauftragung eines Gutachters ist die Fachrichtung und Wohnortnähe des Gutachters zum Kunden.“

Cash.: Die Alte Leipziger hat ihren BU-Schutz um den Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“ erweitert. Wie funktioniert der Baustein?

Kunz: Die BU und BUZ der Alte Leipziger wurden in diesem Jahr durch den optionalen Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“ (AU) ergänzt: Im Gegensatz zu den bisher am Markt üblichen AU-Regelungen werden bei der Alte Leipziger bereits nach vier Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit Leistungen rückwirkend fällig, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass der Versicherte voraussichtlich noch weitere zwei Monate arbeitsunfähig sein wird. Kann die Prognose nicht gestellt werden, erhält der Versicherte die Leistungen nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. Die Leistungsdauer der AU ist auf 24 Monate begrenzt, sofern bis dahin keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Unsere Kunden profitieren somit vom schnellen und unkomplizierten Nachweis im Leistungsfall: Der sogenannte gelbe Schein mit Angabe der Diagnose oder eine andere ärztliche Bescheinigung, die dieser Form entspricht, genügt. Bei der Alte Leipziger gibt es den Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit für einen vergleichsweise geringen Mehrbeitrag von knapp vier Prozent des BU-Beitrags.

Produktverbesserungen, wie etwa eine AU-Klausel, machen die BU immer leistungsfähiger. Ist die Kehrseite der Medaille, dass sich das vermeintliche Image der BU als „Luxus-Gut“ dadurch weiter verfestigen könnte?

Bei der Alte Leipziger sind AU-Leistungen nicht automatischer Bestandteil des Berufsunfähigkeitstarifs, sondern können, wie gesagt, optional gegen Mehrbeitrag vereinbart werden. Der Vorteil für unsere Kunden ist, dass sie selbst bestimmten können, ob sie den Zusatzbeitrag für die AU-Absicherung aufwenden möchten oder nicht. In den Fällen, in denen das AU-Risiko bereits durch eine ausreichende Krankentagegeld-Versicherung abgedeckt ist, kann beispielsweise auf den zusätzlichen Versicherungsschutz verzichtet werden.

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Nach Einschätzung der Ratingagentur Franke & Bornberg nimmt die Serviceorientierung im Leistungsfall bei den BU-Versicherern zu. Wie verfolgen Sie die Entwicklung?

Die Serviceorientierung im Leistungsfall wird zum einen durch neue Produktfeatures wie dem angesprochenen Arbeitsunfähigkeits-Baustein deutlich. Die Kundenorientierung soll zum anderen auch bei der Leistungsprüfung weiter verbessert werden: Tritt Berufsunfähigkeit ein, tun sich manche Kunden in dieser existentiellen Situation schwer damit, umfangreiche Fragebögen auszufüllen und dabei Fragen zum Beispiel zur zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder zur betrieblichen Situation zu beantworten.

Seite zwei: Muss die Branche die Zusammenarbeit mit Gutachter-Firmen auf den Prüfstand stellen?

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