Vorsorgevollmacht: Nur wer sie hat, kann sie weiterempfehlen

Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind bei den Finanzdienstleistern angekommen. Für viele Versicherungsmakler stellt sich nicht mehr die Frage, ob dieses Thema aufgegriffen wird, sondern wie. Allerdings haben die meisten Makler selber noch Nachholbedarf.

Gastbeitrag von Matthias Schmutzler, DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

„Den Kunden in Bezug auf Vollmachten kompetente Hilfe und Unterstützung anzubieten sorgt für qualifizierte Empfehlungen.“

Flankiert wird dieses relativ neue und existenziell wichtige Betätigungsfeld durch die Qualifikationsangebote zum zertifizierten Generationenberater. Eine Herangehensweise an die wichtigen Dinge des Lebens, die sehr schnell zahlreiche Interessenten gefunden hat. Was ist der Hintergrund für diese Entwicklung? Sicher zu einem Teil die sich ändernden Rahmenbedingungen für Finanzdienstleister.

Die eigenen Angelegenheiten regeln

Die Erkenntnis, dass ein großer Teil der Mitbürger die 50 bereits überschritten hat, führt zu einem Umdenken. Denn auch wenn sich viele Bürger der Generation 50plus bester Gesundheit erfreuen, ändert sich die Sicht auf manche Dinge. Und hier setzt die Generationenberatung an, ohne zu bevormunden und ohne erhobenen Zeigefinger. Die eigenen Angelegenheiten für den Ernstfall geregelt zu haben entlastet ungemein.

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Da viele Mitbürger trotz des Wissens um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten privater Vorsorge mittels Vollmachten und Verfügungen den entscheidenden Schritt ohne fremdes Zutun einfach nicht gehen, passen diese Themen hervorragend zum Service eines Finanzdienstleisters. Dabei geht es konkret um eine Handlungsempfehlung, nicht um eine Rechtsberatung.

Seite zwei: Kein Erfolgsautomatismus

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