Geschäft mit den Risiken

Der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung kann Unternehmen im Ernstfall vor der Insolvenz schützen, muss dafür aber auf die spezifischen Risiken des jeweiligen Betriebes zugeschnitten sein.

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Peter Graß, GDV: „Die Berufs- und Gewerbehaftpflichtversicherung sollten sich an den konkreten Risiken orientieren.“

Unternehmen sind vielen Risiken ausgesetzt. Betriebsunterbrechungen und Cyberkriminalität sowie Sicherheitslücken zählen zu den drei größten Risiken für Betriebe weltweit. Das geht
aus der „Allianz Risk-Barometer-Studie 2016“ hervor. Auch wenn zunächst die Unternehmen selbst betroffen sind, kann es sein, dass beispielsweise aus Lieferverzögerungen Schäden für Dritte entstehen, für die der Eigentümer haftbar gemacht werden kann.

Gewerbehaftpflichtversicherung keine Pflicht-Police – aber nur aus Sicht des Gesetzgebers

Besonders das Thema Cyberkriminalität, Verletzung von Datenschutzrechten und technisches Versagen ist laut den Studienergebnissen im letzten Jahr verstärkt in den Fokus gerückt. Dafür sei die Gefahr durch Naturkatastrophen von Platz zwei auf Platz vier gesunken. Dabei sollte man die Folgen nicht unterschätzen: Werden durch Explosionen oder Unwetterschäden umstehende Gebäude beschädigt oder Personen verletzt, so müssen Unternehmen auch dafür haften. Schützen können sie sich mit einer Gewerbehaftpflichtversicherung.

Der Abschluss einer solchen Police ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber besonders kleine und mittlere Gewerbe vor dem finanziellen Ruin bewahren. Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die er selbst oder ein Mitarbeiter verursachen. Führen fehlerhafte Produkte zu Schäden beim Verbraucher, muss der Hersteller auch dafür haften. Die Gewerbehaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schützt zudem vor unberechtigten Ansprüchen Dritter.

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Berechtigte Ansprüche werden von der Versicherung übernommen, während unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Somit bieten Versicherer zusätzlich einen passiven Rechtsschutz. Im Falle eines Rechtsstreites werden der Prozess und anfallende Kosten übernommen. Vor Abschluss einer Versicherung sollten sich Gewerbetreibende genau informieren, welche Police ihren Ansprüchen am besten genügt.

Überprüfung von Preis-Leistungs-Verhältnis und Deckungssumme allein genügt nicht

Die Überprüfung des Preis-Leistungs-Verhältnisses und der Deckungssumme allein genügt nicht, denn unterschiedliche Betriebe sind branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Das betont auch Thomas Leicht, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine AG: „Für einen Bauhandwerker ist es wichtig, dass die typischen Bauschäden wie beispielsweise Nachbesserungsbegleitschäden versichert sind. Für einen Einzelhändler kommt es eher darauf an, dass das Kostenrisiko hinsichtlich Aus- und Einbaukosten beim Verkauf mangelhafter Produkte versichert ist, wofür er nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2011 verschuldungsunabhängig haftet.“

Seite zwei: Markt spiegelt unterschiedliche Bedürfnisse wider

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