Eltif: Weitere Spielart geschlossener Beteiligungen

Darüber hinaus müssen Anbieter in jedem Vertriebsstaat eine Zahlstelle einrichten, über die Anteile gezeichnet und zurückgegeben und Zahlungen des Fonds geleistet werden können. Angesichts eines weitestgehend harmonisierten Zahlungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union erscheint diese Auflage schlicht überflüssig. Schließlich ist auch in jedem Vertriebsstaat eine Beschwerdestelle zu benennen. Zusammengenommen könnten sich diese Auflagen sogar als Hemmschuh für einen grenzüberschreitenden Vertrieb erweisen.

Mit Blick auf den deutschen Markt zeigen sich weitere Nachteile von Eltif gegenüber Publikums-AIF: So ist das mögliche Investmentuniversum durch die Regulierung vergleichsweise eng gefasst. Mindestens 70 Prozent des Fondsvermögens sind in von der Eltif-Verordnung als förderungswürdig eingestufte Vermögenswerte zu investieren. Dazu zählen einerseits nicht-börsennotierte Unternehmen außerhalb der Finanzindustrie mit einer Marktkapitalisierung von maximal 500 Millionen Euro, also klassische Private-Equity-Investments. Andererseits erlaubt die Verordnung Investments in Sachwerte, jedoch nicht ohne Einschränkungen.

Begriffsbestimmung bleibt unscharf

Erfasst sind explizit Infrastruktur sowie andere Vermögenswerte, die einen wirtschaftlichen oder sozialen Nutzen bringen. Auch Immobilieninvestments können dieser Anforderung genügen; sie müssen indessen Teil eines langfristigen Investitionsprojekts sein, wie vergleichsweise unspezifisch verlangt wird. Mutmaßlich hat die EU-Legislative hier insbesondere Krankenhäuser, Studentenwohnheime und Justizvollzugsanstalten sowie andere Immobilien im Blick, die sich im weiteren Sinn ebenfalls als Infrastruktureinrichtungen qualifizieren ließen und die die Staatengemeinschaft und die einzelnen Mitgliedstaten nicht länger alleine finanzieren können.

Allerdings bleibt die Begriffsbestimmung hinsichtlich der zulässigen Investmentobjekte unscharf. Folgt hier keine Konkretisierung, ist zu befürchten, dass unterschiedliche Auslegungen in den Mitgliedsstaaten dem Ziel einer europäischen Harmonisierung zuwiderlaufen anstatt es zu fördern. Hervorzuheben ist zudem die Begrenzung des Einsatzes von Fremdkapital auf 30 Prozent, die im Vergleich zur erlaubten Quote von 60 Prozent für geschlossene Publikums-AIF unangemessen restriktiv erscheint. Als echtes Problem erweist sich jedoch die ausgeklügelte Umsetzung des Gedankens der Risikostreuung. Komplexe Regelungen für Diversifizierung und Laufzeit erschweren eine sinnvolle Portfoliozusammensetzung erheblich.

Auf institutionelle Investoren ausgerichtet

Klar ist aber ohnehin, dass Eltif in allererster Linie auf große institutionelle Investoren ausgerichtet sind: Sie sollen über die Vehikel für die dringend benötigten Investitionen in Infrastruktur sorgen. Inwieweit im Rahmen dieses weitgehend wirtschafts- und strukturpolitisch motivierten Konzepts auch attraktive Produkte für Privatanleger entstehen, bleibt angesichts etlicher Unklarheiten und Restriktionen vorerst offen. Allerdings wäre es verfrüht, Eltif bereits abzuschreiben. Die öffentlichen Kassen sind klamm, entsprechend immens ist der politische Wille, Eltif zum Erfolg zu führen.

Tobias Moroni ist Leiter Real Asset Deutschland bei Hauck & Aufhäuser.

 

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