Versicherungspolicen: Wo es Steuern zurückgibt

Berufliche Policen, wie die Arbeitsrechtsschutzversicherung oder die Unfallversicherung können unbegrenzt als Werbungskosten angegeben werden.

Versicherungen, die Vorsorgeaufwendungen abdecken, können als Sonderausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und bis 2.800 Euro für Selbstständige geltend gemacht werden. Bei verheirateten Paaren kann der doppelte Betrag abgesetzt werden.

Tipp: Mit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung ist der sehr geringe Höchstbetrag schnell erschöpft, wodurch alle weiteren Policen nicht mehr berücksichtigt werden. Dafür erstattet das Finanzamt diesen Betrag aber in voller Höhe, auch wenn dieser die Basisabsicherung übersteigt.

Riester-Versicherungen können bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden sowohl die Anteile, die der Steuerzahler selbst zahlt, als auch die staatliche Zulage.

Altersvorsorgeaufwendungen können für das Jahr 2018 in einer Höhe von maximal 23.712 Euro für Ledige geltend gemacht werden. Für Verheiratete gilt der doppelte Satz.

Tipp: Steuerzahler können erst ab 2025 von dieser Maximalgrenze profitieren, bis dahin erkennt das Finanzamt lediglich 84 Prozent dieser Obergrenze an. Wer zudem rentenversicherungspflichtig ist, dem wird der Abzug um den Arbeitgeberanteil gekürzt.

Zu erbringende Nachweise

Alle auf dem Lohnsteuerbescheid dargestellten Versicherungen müssen dem Finanzamt gegenüber nicht nachgewiesen werden. Alle anderen Versicherungen kann der Steuerzahler nur absetzen, wenn er diese tatsächlich bezahlt hat. Die Versicherung stellt auf Nachfrage eine Bescheinigung über die Policen aus. Zudem sollten aber alle Überweisungsbelege und Kontoauszüge aufbewahrt werden, sofern dem Finanzamt der Nachweis durch den Versicherer nicht reicht.

Versicherungen in der Steuererklärung eintragen

Alle Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, werden in der Anlage N als Werbungskosten angegeben. Policen, die das private Risiko abdecken, werden in die Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung eingetragen. Riester-Beiträge hingegen kommen in die Anlage AV.

Tipp: Für die betriebliche Altersvorsorge wird keine Angabe in der Steuererklärung benötigt, da die Beiträge bereits von dem jeweiligen Bruttogehalt abgezogen werden.

Foto: Shutterstock

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