Betrugsmasche „Finanzagenten“ immer raffinierter

Gleichwohl kosten solche Fälle viel Zeit und Nerven. Zusätzliche Schutzmaßnahmen können dazu beitragen, Internet-Betrügereien zu unterbinden oder zumindest deutlich zu erschweren. Kontoinhaber sollten ihre Überweisungslimits regelmäßig prüfen und möglichst niedrig ansetzen.

Auch Banken zählen zu den Leidtragenden

Dazu zählen auch die Obergrenzen von bevollmächtigten Personen, wie zum Beispiel Ehepartnern. Von zentraler Bedeutung ist auch die sichere Verwahrungen aller Zugangsdaten sowie die Beachtung aller aktuellen Sicherheitshinweise.

Besonders fatal sind die Auswirkungen für Kreditinstitute. Sie müssen bei Phishing-Attacken geschädigten Kontoinhabern das Geld gutschreiben und den Betrag von dem Finanzagenten auf eigenes Risiko wieder einklagen.

Schnell stehen Anwalts- und Gerichtskosten in fünfstelliger Höhe im Raum. Obendrein tragen sie ein hohes Insolvenzrisiko, da unter den Finanzagenten viele finanzschwache Personen sind. Für Kreditinstitute ist es daher besonders wichtig, bereits im Vorfeld wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen.

Wie Sie sich selbst schützen

Gerade bei auffälligen Kontoverfügungen sollten Banken vorsichtig sein und die persönlichen Sicherheitsmerkmale nochmal systematisch überprüfen. Gleiches gilt für untypische Kundenanfragen über elektronische oder telefonische Kommunikationsmittel. Sobald eine Kundenbeschwerde über eine unrechtmäßige Verfügung eingeht, sollten Banken umgehend aktiv werden.

Sie sollten zügig klären, wohin das Geld transferiert wurde und das empfangende Institut informieren. Nur so gibt es eine Chance, den Geldtransfer eventuell noch zu stoppen. Denn die Zahlungen werden in der Regel schnell weiter transferiert. Gleichzeitig sollten Kreditinstitute unter Beachtung der geldwäscherechtlichen Vorgaben eine Verdachtsanzeige prüfen.

Zudem ist in Abstimmung mit dem geschädigten Kontoinhaber eine Strafanzeige ratsam. So können die Betroffenen ihre Rechte wahren und mithelfen, Finanzagenten schneller zu enttarnen.

Autor Dr. Stephan Schulz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner

 

Foto: Shutterstock

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