Altersvorsorge-Reform beschlossen: Mehr Auswahl für Sparer, Kritik am Staat als Anbieter

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV
Foto: GDV
Jörg Asmussen: "Die Reform ist ein überfälliger Modernisierungsschritt."

Der Bundestag hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Sie soll den Zugang vereinfachen und bei Garantien sowie Auszahlungen mehr Spielraum schaffen. Zugleich wächst die Debatte über die Rolle des Staates im Vorsorgemarkt.

Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist das ein wichtiger Schritt, weil die Förderung breiter zugänglich werden und die Produktwelt moderner werden soll.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt vor allem die größere Auswahl für Sparerinnen und Sparer. „Die Reform ist ein überfälliger Modernisierungsschritt. Zusätzliche Altersvorsorge gewinnt dadurch an Attraktivität”, lobt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Nicht glücklich ist der GDV, dass der Staat künftig selbst als Anbieter auftreten soll. „Kritisch ist, dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt. Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs.“ Aus Sicht des Verbands ist gerade der Wettbewerb ein wesentlicher Treiber für effiziente und bedarfsgerechte Produkte.

Reform der Altersvorsorge: Mehr Wahlfreiheit bei Garantie und Auszahlung

Mit der Reform werden die bisherigen Garantievorgaben gelockert. Künftig können geförderte Produkte mit 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Beitragsgarantie angeboten werden. Wie hoch die Garantie ausfällt, bestimmt, welcher Anteil des Kapitals am Ende mindestens gesichert ist und wie viel Spielraum für die Anlage am Kapitalmarkt bleibt. Niedrigere Garantien eröffnen höhere Renditechancen, erhöhen aber zugleich das Risiko.

Auch in der Auszahlphase wird das System flexibler. Neben der lebenslangen Rente sind künftig befristete Auszahlpläne möglich, die mindestens bis zum Alter von 85 Jahren reichen müssen. „Das erhöht die Gestaltungsfreiheit – entscheidend bleibt aber, dass die Vorsorge auch im sehr hohen Alter das Einkommen sichert“, so Asmussen.


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Ein zentrales Element der Reform ist ein neues Standardprodukt, das einfach aufgebaut und digital abschließbar sein soll. Es wird für alle Anbieter verpflichtend. Parallel dazu ist ein staatlich organisiertes Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen. „Das kann schnell zur faktischen Referenz im Markt werden – selbst dann, wenn private Produkte im Einzelfall besser passen“, warnt Asmussen. „Deshalb müssen für staatliche und private Angebote die gleichen Regeln gelten.“

Riester-Bestandsschutz bleibt erhalten

Für bestehende Riester-Verträge ändert sich zunächst nichts. Sie bleiben geschützt und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System soll ab 2027 möglich sein und bleibt freiwillig.

Nach den Plänen soll auch die Übertragung bereits angesparten Kapitals in ein neues Produkt ohne Verlust staatlicher Zulagen möglich sein. Gleichzeitig werden die Wechselkosten gesetzlich begrenzt. Für viele Sparer dürfte damit die Frage im Vordergrund stehen, ob der bestehende Vertrag weitergeführt oder ein Wechsel gemeinsam mit dem Anbieter geprüft werden sollte.

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