34f-Vermittler unter BaFin-Aufsicht: FDP-Anfrage zu früh gestellt

Die Bundesregierung hat die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu dem Vorhaben, den freien Finanzvertrieb unter BaFin-Aufsicht zu stellen, beantwortet – allerdings ohne wesentliche Inhalte. 

FDP-Mann Frank Schäffler und seine Fraktion waren zu schnell.

Die Bundesregierung lässt in ihrer Antwort wesentliche Fragen offen. Grund: Die Anfrage von Frank Schäffler, weiteren FDP-Abgeordneten und der FDP-Fraktion wurde noch von der (alten) geschäftsführenden Bundesregierung beantwortet. Die am Montag veröffentlichte Antwort datiert auf den 13. März 2018, also einen Tag vor der erneuten Wahl von Angela Merkel (CDU) zur Bundeskanzlerin und der Vereidigung des neuen Kabinetts.

In der Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Antwort heißt es: „Die geschäftsführende Bundesregierung weist darauf hin, dass sie zu Aussagen in dem Entwurf des Koalitionsvertrages vom 7. Februar 2018 inhaltlich keine Stellung nehmen kann.“ Die FDP-Fragen bezogen sich auf die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die freien Finanzanlagevermittler (Paragraf 34f Gewerbeordnung) „schrittweise unter die Aufsicht der BaFin“ zu stellen.

Hauptsächlich Antworten zur Statistik

Die neue Regierung besteht zwar weiterhin aus CDU/CSU und SPD, doch formal antwortet die alte Regierung in ihren letzten Stunden. So beschränkt sie ihre Antworten hauptsächlich auf Fragen zur Statistik und kann sich vor den wesentlichen Punkten drücken.

Dazu zählt etwa die FDP-Frage, auf Basis welcher neuen wissenschaftlichen, statistischen oder juristischen Erkenntnisse die Bundesregierung von ihrer Position abgerückt ist, die sie noch 2017 auf eine kleine Anfrage der Grünen zu Finanzanlagevermittlern vertreten hatte: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern.“

Auch die Frage, welche Qualitätsverbesserungen sich aus Sicht der Bundesregierung durch die BaFin-Aufsicht ergeben würden, bleibt insofern unbeantwortet.

Auch Frage zu 34d und 34i offen

Der FPD-Fraktion bleibt wohl nichts anderes übrig, als die offenen Fragen bei der amtierenden Bundesregierung erneut einzureichen. Sie hat sie schlicht zu früh gestellt.

Das gilt wohl auch für die Frage nach der Aufsicht über Versicherungs- und Kreditvermittler. Hier lautet die Antwort: „Die geschäftsführende Bundesregierung hat keine Überlegungen, die Aufsicht über Versicherungsvermittler nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung oder Immobiliardarlehensvermittler nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung auf die BaFin zu übertragen“.

Das klingt zwar eindeutig. Ob es auch für die einen Tag später amtierende Regierung gilt, ist damit jedoch noch nicht gesagt. (sl)

Foto: Dilek Paul, Herford

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