Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten bewerten ihre GwG-Konformität als gut. Dies zeigt die aktuelle Umfrage im Rahmen des 17. AfW-Vermittlerbarometers, an der über 1.100 Vermittlerinnen und Vermittler teilgenommen haben.
Wer zum Beispiel Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermittelt, unterliegt grundsätzlich den GwG-Pflichten – unabhängig vom Umfang der vermittelten Geschäfte. Ausgenommen sind ausschließlich reine Sachmaklerinnen und Sachmakler. Auch Finanzanlagenvermittler sind erfasst, sofern sie nicht ausschließlich Produkte von GwG-verpflichteten Emittenten vermitteln.
Während 24 Prozent der Vermittler angaben, sich über die GwG-Konformität ihres Unternehmens unsicher zu sein, erklärten lediglich 2 Prozent, dass die Vorgaben bislang nicht vollständig umgesetzt sind. Diese Ergebnisse decken sich laut AfW im Wesentlichen mit den Vorjahreswerten.
Die GwG-Pflichten sind umfassend: Vermittler müssen über ein Risikomanagement verfügen, interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, ihre Beschäftigten schulen sowie Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten beachten. 29 Prozent der Befragten führen eine schriftliche Risikoanalyse durch – eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Dennoch geben 42 Prozent an, darauf zu verzichten. Ein Anteil von 13 Prozent ist unsicher oder hat keine Angaben gemacht (16 Prozent).