AfW-Umfrage: Wie fit Vermittler bei der Geldwäscheprävention sind

Geschäftsmann mit Geld in der Hand
Foto: Bildagentur PantherMedia / alexraths
Die GwG-Pflichten sind umfassend.

Viele Vermittlerinnen und Vermittler setzen die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) bereits erfolgreich um. Doch es gibt auch noch Optimierungsbedarf.

Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten bewerten ihre GwG-Konformität als gut. Dies zeigt die aktuelle Umfrage im Rahmen des 17. AfW-Vermittlerbarometers, an der über 1.100 Vermittlerinnen und Vermittler teilgenommen haben.

Wer zum Beispiel Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermittelt, unterliegt grundsätzlich den GwG-Pflichten – unabhängig vom Umfang der vermittelten Geschäfte. Ausgenommen sind ausschließlich reine Sachmaklerinnen und Sachmakler. Auch Finanzanlagenvermittler sind erfasst, sofern sie nicht ausschließlich Produkte von GwG-verpflichteten Emittenten vermitteln.


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Während 24 Prozent der Vermittler angaben, sich über die GwG-Konformität ihres Unternehmens unsicher zu sein, erklärten lediglich 2 Prozent, dass die Vorgaben bislang nicht vollständig umgesetzt sind. Diese Ergebnisse decken sich laut AfW im Wesentlichen mit den Vorjahreswerten.

Die GwG-Pflichten sind umfassend: Vermittler müssen über ein Risikomanagement verfügen, interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, ihre Beschäftigten schulen sowie Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten beachten. 29 Prozent der Befragten führen eine schriftliche Risikoanalyse durch – eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Dennoch geben 42 Prozent an, darauf zu verzichten. Ein Anteil von 13 Prozent ist unsicher oder hat keine Angaben gemacht (16 Prozent).


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