Aktivrente eröffnet neue Spielräume für die betriebliche Altersvorsorge

Aktivrente und bAV, Altersvorsorge
Foto: Cash./KI-generiertes Symbolbild
Aktivrente und bAV: Viele Aktivrentner können ihre bestehende bAV fortführen.

Wer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet, kann nicht nur steuerfrei hinzuverdienen. Auch die betriebliche Altersversorgung lässt sich vielfach weiter besparen – mit Zuschüssen des Arbeitgebers. Für Vermittler eröffnet das neue Beratungsansätze.

Mit dem Gesetz zur Aktivrente schafft der Gesetzgeber neue Anreize für Arbeitnehmer, auch nach dem Eintritt in die gesetzliche Rente weiterzuarbeiten. Neben dem steuerfreien Hinzuverdienst rückt dabei ein weiterer Aspekt in den Fokus: die betriebliche Altersversorgung.

Nach Angaben der DCS Deutsche Clearing-Stelle können viele Aktivrentner ihre bestehende bAV fortführen. Das gilt insbesondere für Entgeltumwandlungen über Direktversicherungen oder Pensionskassen. Arbeitgeber erhalten damit die Möglichkeit, Beschäftigten auch im Ruhestand eine zusätzliche Rentensteigerung zu ermöglichen.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Leistungen aus einem bAV-Vertrag ab Beginn der gesetzlichen Rente abrufen. Alternativ besteht jedoch häufig die Option, den Vertrag weiter zu besparen – vorausgesetzt, das ursprünglich vereinbarte Versicherungsende ist noch nicht erreicht.

Fortführung und Verlängerung der Verträge

Viele Versicherer ermöglichen darüber hinaus eine Verlängerung der Vertragslaufzeit. Dadurch können Aktivrentner weiterhin Beiträge einzahlen. In der Praxis bleibt auch der Arbeitgeberzuschuss regelmäßig erhalten.


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„Wer auch während der Aktivrente in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, profitiert zum einen vom langfristigen Vermögensaufbau, außerdem auch kontinuierlich von den Zuschüssen des Arbeitgebers – daher ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit in vielen Fällen anzuraten“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutschen Clearing Stelle.

Ein zusätzlicher Spielraum entsteht, weil im Rahmen der Aktivrente keine Beiträge zur Arbeitslosen- und gesetzlichen Rentenversicherung anfallen. Die eingesparten Beträge können in die bAV fließen. Zudem lassen sich durch Entgeltumwandlung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren.

Steuer- und Abgabenlast im Blick behalten

Umgekehrt ist es möglich, bereits eine bAV-Rente zu beziehen und gleichzeitig als Aktivrentner weiter Gehalt zu erzielen. In diesen Fällen rücken steuerliche Auswirkungen und Sozialabgaben stärker in den Vordergrund.

Aus Sicht der DCS sollten arbeitende Rentner zunächst prüfen, ob eine Fortführung ihres bestehenden Vertrags sinnvoll ist. Gerade wenn noch mehrere Jahre bis zum vereinbarten Vertragsende verbleiben, kann zusätzlicher Kapitalaufbau die spätere bAV-Rente spürbar erhöhen.

Zudem empfiehlt es sich, mit dem Versicherer eine mögliche Verlängerung der Laufzeit zu klären, um den Auszahlungszeitpunkt flexibel zu steuern. Schließlich sollten Beschäftigte die individuelle Steuer- und Abgabenbelastung bei parallelem Bezug von Rente und Gehalt analysieren, um Mehrbelastungen zu vermeiden und die Kombination aus Einkommen und Versorgungsleistungen optimal auszurichten.

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