Angesichts zunehmender Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen und anderer Extremwetterereignisse, die aufgrund des Klimawandels anders als früher überall und jeden treffen können, sieht der Koalitionsvertrag eine verpflichtende Elementarschadenversicherung vor. Aus Sicht der Aktuare sind dabei aber noch viele Fragen offen: „Eine Pflichtversicherung allein verhindert keine Schäden. Wenn risikogerechte Prämien und gezielte Prävention fehlen, kann sie sogar Fehlanreize schaffen“, so DAV-Past-President Dr. Maximilian Happacher.
Die DAV fordert daher von der Politik ein Gesamtkonzept, das auf risikobasierten Prämien fußt und einen solidarischen Prämienausgleich nur für Extremrisiken erlaubt. Zudem sei ein gesichert verfügbarer Kumulschutz notwendig, der gegebenenfalls in Form eines ergänzenden staatlichen Rückversicherers und einer staatlichen Stop-Loss-Garantie geschaffen werden könnte. Auch eine klare Verantwortung der öffentlichen Hand in der Raum- und Bauleitplanung bei Hochwasserschutz und dem Ausweis von Baugebieten sei unabdingbar, um Schadenpotenziale gar nicht erst entstehen zu lassen.
„Eine Pflichtversicherung ist kein Selbstzweck – sie kann nur im Zusammenspiel mit staatlicher Verantwortung, effektiven Risikomodellen und risikogerechten Prämien funktionieren“, betont Happacher. „Der beste Schaden ist immer noch der, der nicht eintritt.“