Nachgerechnet: Aktuarvereinigungen zerlegen Referentenentwurf zum Generationenkapital

Dr. Maximilian Happacher, Vorstandsvorsitzender der DAV und Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender der IVS
Foto: DAV/IVS
Dr. Maximilian Happacher (li.) und Dr. Friedemann Lucius: "Das Generationenkapital ist generell nicht geeignet, die Finanzierungsprobleme der Gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen."

Anfang März 2024 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf zum Generationenkapital vorgestellt. Nun haben DAV-Vorstandsvorsitzender Dr. Maximilian Happacher und IVS-Vorstand Dr. Friedmann Lucius den Referentenentwurf zerlegt.

Mit deutlichen Worten kritisieren der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung, Dr. Maximilian Happacher und der Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für die Altersversorgung, Dr. Friedemann Lucius, den Referentenentwurf zum Generationenkapital. „Das Generationenkapital ist generell nicht geeignet, die Finanzierungprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen. Soziale Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sieht anders aus“, wetterten Lucius und Happacher.


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Der Gesetzesentwurf sehe bislang vor, dass bis 2035 durch schuldenfinanzierte Mittel, die am Kapitalmarkt ertragreich investiert werden sollen, ein Vermögen von 200 Milliarden Euro aufgebaut wird. Daraus sollen ab 2036 nach Abzug der Schuldzinsen jährlich zehn Milliarden Euro an die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschüttet werden, um die Beitragssätze zu stabilisieren.

Die vorgeschlagene Einführung des Generationenkapitals wird nach offizieller Lesart als Einstieg in die Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung verkauft. DAV und IVS widersprechen dieser Bezeichnung jedoch vehement. „Kapitaldeckung liegt vor, wenn aus unbelasteten Beiträgen ein Kapitalstock angespart wird, aus dem später die Leistungen gezahlt werden – so funktionieren die betriebliche Altersversorgung und die private Rentenversicherung“, erläutert Happacher.

Das Generationenkapital bediene sich dagegen eher der Finanzierungsmethoden eines gehebelten Hedgefonds: „Kredit aufnehmen, riskant investieren, die Kreditzinsen mit den Investmenterträgen bezahlen und den Gewinn einstreichen — das hat mit Kapitaldeckung nichts, aber rein gar nichts zu tun“, erklärt Happacher. DAV und IVS sehen dadurch die etablierte Finanzierungsform der Kapitaldeckung vielmehr diskreditiert und fordern, dass entsprechende Einordnungen im Gesetzentwurf ersatzlos gestrichen werden

Vorwurf: Intransparente Berechungen

Die zugrunde liegenden Berechnungen, insbesondere die Annahmen zu den erwarteten Renditen und Darlehenszinsen, sind nach Happachers Lesart intransparent und nicht nachvollziehbar. „Wir gehen auf Basis unserer eigenen Einschätzungen davon aus, dass die realistisch erzielbaren Renditen dauerhaft nicht ausreichen, die geplanten Ausschüttungen und die Zinskosten zu finanzieren“, führt der Aktuar Happacher weiter aus.

DAV und IVS halten zudem die benötigten Renditeanforderungen für unrealistisch hoch. Darüber hinaus sehen sie Unplausibilitäten in der Planungsrechnung. Die müssten unbedingt aufgelöst werden, um Vertrauen in die Berechnungen entwickeln und deren Seriosität bestätigen zu können.

Blieben die hohen Renditen aus, würden in der gesetzlichen Rentenversicherung die eingeplanten Mittel zur Stabilisierung des Beitragssatzes, warnt Happacher. Zum Ausgleich müssten die Beiträge entsprechend angehoben werden, so dass am Ende allein die Beitragszahlenden das Kapitalanlagerisiko aus dem Generationenkapital tragen.

Das Risiko trägt der Beitragszahler

Vor dem Hintergrund plädieren IVS und DAV dafür, dass der Bund das Risiko übernimmt und gegebenenfalls fehlende Mittel zur Stabilisierung des Beitragssatzes aus Bundesmitteln bereitstellt. „Wenn der Gesetzgeber von der Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Generationenkapitals überzeugt ist, sollte die Übernahme dieses Risikos durch den Bund unkritisch sein“, stellt Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des IVS, fest.

Bei der jetzigen Konstruktion stelle sich dagegen die Frage, ob der Gesetzgeber selbst an die Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Generationenkapitals glaube.

Kritik: Generationenkapital löst Rentenprobleme nicht

Zudem warnen die beiden Mathematiker, das Generationenkapital sei generell nicht geeignet, die Finanzierungprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen. Die Finanzierungslasten der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau eines Eckrentners müssten weitgehend die jungen Generationen tragen. Soziale Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sehe anders aus.

Dringend notwendig ist nach Ansicht beider Aktuarvereinigungen auch, die Finanzierung der gesetzlichen Rente an der demografischen Entwicklung auszurichten: Dazu gehöre, dass dem Nachhaltigkeitsfaktor wieder volle Geltung verschafft und damit der Verschiebung des Verhältnisses zwischen Anwärtern und Rentnern in der Finanzierung Rechnung getragen wird.

Außerdem sprechen sich die Aktuare weiterhin dafür aus, das Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln.

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