Mit einem neuen Tarif ergänzt die Allianz Private Krankenversicherung ihr Angebot zur langfristigen Beitragsstabilisierung und reagiert auf die wachsende Bedeutung planbarer Gesundheitskosten im Ruhestand: Zum 1. Januar 2026 führt die APKV den neuen Tarif „MeineBeitragsentlastung“ als Ergänzung zur Krankenvollversicherung ein. Er richtet sich an Kundinnen und Kunden mit privater Krankenvollversicherung oder Anwartschaft und ersetzt die bisherige Vorsorgekomponente V. Ziel ist es, die Krankenversicherungsbeiträge im Alter dauerhaft zu reduzieren.
Das Funktionsprinzip ähnelt einem langfristigen Vorsorgemodell. Versicherte zahlen einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt wird. In der späteren Entlastungsphase sinkt der laufende Krankenversicherungsbeitrag um einen zuvor festgelegten Betrag. Der Beitrag für den Entlastungstarif wird auch während dieser Phase weiter gezahlt.
Versicherte bestimmen sowohl die Höhe der gewünschten Entlastung als auch den Zeitpunkt ihres Beginns selbst. Die Entlastungsphase kann flexibel zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr starten und an individuelle Ruhestandspläne angepasst werden. Die maximale Entlastung darf bis zum Doppelten des aktuellen PKV-Beitrags reichen. Optional lässt sich eine automatische Erhöhung der Entlastung um zehn Prozent alle drei Jahre vereinbaren, um Kaufkraftverluste auszugleichen.
Flexible Finanzierung und Anpassungsmöglichkeiten
„Mit der Tarifergänzung ‚MeineBeitragsentlastung‘ sorgen Versicherte bereits heute für eine Beitragsreduzierung in der Zukunft“, sagt Anke Idstein, Produktvorständin der Allianz Private Krankenversicherung. „Gleichzeitig behalten sie stets die Kontrolle und können flexibel auf Veränderungen in ihrer Lebenssituation reagieren. Denn Lebenswege verlaufen heutzutage oft nicht linear und auch der Rentenbeginn ist nicht mehr fix. Unser Tarif geht auf diese Umstände ein und leistet so einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Vorsorge unserer Kundinnen und Kunden.“
Für die Finanzierung stehen mehrere Zahlungswege zur Verfügung. Neben laufenden monatlichen Beiträgen sind Einmalzahlungen oder die Umwandlung von Beitragsrückerstattungen möglich. Diese Optionen können miteinander kombiniert werden. Nach mindestens fünf Jahren Laufzeit kann der Tarif zudem für mindestens zwölf Monate ruhend gestellt werden, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen.
Wird der Tarif nach einer Ruhephase wieder aktiviert, passt sich der Beitrag an, um die ursprünglich geplante Entlastung weiterhin zu erreichen. Eine Sonderregel gilt bei Elternzeit oder Elterngeldbezug. In diesen Fällen bleibt der volle Leistungsanspruch bestehen, während der Beitrag beitragsfrei gestellt ist und sich anschließend nicht erhöht.
Steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschuss
Bereits während der Ansparphase profitieren Versicherte steuerlich, da die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Die spätere Beitragsentlastung im Alter bleibt steuerfrei. Für angestellte Versicherte kommt ein weiterer Vorteil hinzu. Sie können einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50 Prozent auf ihre monatlichen PKV-Beiträge erhalten.
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