Rund 158.000 privat krankenversicherte Kundinnen und Kunden von Axa und DBV profitieren in diesem Jahr von einer Beitragsrückerstattung. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Kalenderjahr 2024 keine Rechnungen für medizinische Behandlungen eingereicht haben. Die Rückzahlung erfolgt im August 2025.
Das Prinzip: Wer auf die Einreichung von Rechnungen verzichtet, kann sich – je nach Tarif – eine Rückzahlung sichern, die in vielen Fällen höher ausfällt als die reguläre Erstattung von Einzelleistungen. Maßgeblich für die Rückerstattung ist dabei, dass keine Leistungen für das jeweilige Kalenderjahr geltend gemacht wurden. Das Rechnungsdatum selbst spielt keine Rolle.
Axa und DBV bieten zwei verschiedene Modelle der Beitragsrückerstattung an. Bei der erfolgsabhängigen Variante legt der Vorstand jährlich neu fest, in welcher Höhe eine Auszahlung erfolgt – abhängig von der Ertragssituation des Unternehmens. Trotz steigender Leistungsausgaben blieb die Höhe dieser Rückzahlung in den vergangenen Jahren stabil.
Ein weiteres Modell ist die garantierte Rückerstattung, wie sie etwa im Tarif „GesundExtra“ verankert ist. Hier haben Versicherte Anspruch auf eine feste Pauschale von bis zu 900 Euro pro Jahr – unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Versicherers.