Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) unterstützt den Kurs der Bundesbauministerin, beim Wohnungsbau deutlich mehr Tempo zu machen. Die praktische Umsetzung des sogenannten Bau-Turbos, der gestern vom Bundestag beschlossen wurde, hänge jedoch maßgeblich von den Kommunen ab, betont der Verband. Sie müssten ihre neuen Spielräume auch tatsächlich nutzen, um vor Ort Bauvorhaben zu beschleunigen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Nach Ansicht des ZIA darf die neue Regelung im Baugesetzbuch aber nicht ohne Kontrolle bleiben. „Der neue Paragraf 246e BauGB sieht keine verpflichtende Evaluierung vor. Damit fehlt ein zentrales Instrument, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und gezielt nachzusteuern“, sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. „Ohne Evaluierung bleibt der Bau-Turbo bloß ein Versprechen – wir brauchen aber auch einen Tacho, nicht nur das Gaspedal.“ Der Verband fordert daher eine verbindliche Evaluierungsklausel mit festen Fristen.
Kritik an Vorrangregelungen für Militärflächen
Skeptisch bewertet der ZIA die im Entwurf vorgesehene Privilegierung militärischer Vorrangflächen (Paragraf 37a BauGB). Eine solche Bevorzugung könne kommunale Planungen gefährden und den ohnehin angespannten Wohnungs- und Gewerbebau weiter bremsen. Schon jetzt würden Projektentwicklungen aufgeschoben, heißt es aus dem Verband.
Özkan betont: „Natürlich ist es in unserer aller Interesse, die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Dabei dürfen allerdings nicht der Wohnungsbau und Arbeitsplätze aufs Abstellgleis geschoben werden.“ Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, plädiert der ZIA für eine klare Eingrenzung der Anwendungsfälle. Transparenz über die betroffenen Flächen, eine frühzeitige Einbindung der Kommunen und verbindliche Überprüfungsmechanismen seien notwendig, damit die Ausnahmeregelung nicht zum Dauerzustand werde. Gleichzeitig erwartet die Branche, dass der Aufbau der Verteidigungsinfrastruktur zügig erfolgt und Flächen nicht langfristig blockiert werden.
Rechtssicherheit beim Gebäudetyp E gefordert
Dringenden Handlungsbedarf sieht der ZIA auch beim sogenannten Gebäudetyp E, der kostengünstiges und flexibles Bauen ermöglichen soll. Damit die Regelung in der Praxis Wirkung entfalten kann, müsse Rechtssicherheit geschaffen werden. Ziel sei es, auf gesetzlich nicht zwingende Komfortstandards – etwa beim Schallschutz, der Ausstattung oder beim Kellerbau – zu verzichten, ohne die Sicherheit zu gefährden. So könnten Baukosten gesenkt und Projekte schneller realisiert werden.
Auch mit Blick auf die anstehende große Novelle des Baugesetzbuchs mahnt der Verband Kontinuität und Konsequenz an. „Die aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau zeigen doch sehr deutlich: Das Planungsrecht in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen neben dem Bau-Turbo deshalb auch die große Novelle des Baugesetzbuchs“, sagt Özkan.