Ruhestand unter Palmen: Nicht ohne Auslandskrankenversicherung

Foto: Felix Matthies
Anne-Katrin Schwanitz: "Eine Auslandskrankenversicherung ist für Ruheständler im Ausland immer ein Muss."

Sie sind schon lange keine Exoten mehr: deutsche Ruheständler, die nach dem Arbeitsleben auswandern oder einen Großteil des Jahres – vorzugsweise während der kalten Wintermonate – im Ausland leben. Vermittler werden deshalb immer häufiger mit der Frage konfrontiert, ob und wann eine Auslandskrankenversicherung notwendig ist und wie diese ausgestaltet sein sollte. Viele stellen fest: Es ist komplizierter als gedacht. Von Anne-Katrin Schwanitz

Wie viele Deutsche es mit dem Ende der Erwerbstätigkeit tatsächlich für immer oder langfristig in Summe ins Ausland zieht, ist nicht valide dokumentiert. Einen Anhaltspunkt liefern die jährlich gemeldeten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Demnach steigt die Zahl derer, die sich ihre deutsche Rente ins Ausland zahlen lassen, seit Jahrzehnten stetig.

Im Jahr 2021 wurden rund 250.000 Rentenzahlungen an Deutsche im Ausland transferiert. Die meisten beziehen ihre Rente in Österreich, in der Schweiz und in den USA. Doch diese Zahlen bilden längst nicht die tatsächliche Größenordnung ab, denn Renten gehen in der Regel nur dann ins Ausland, wenn Deutsche ihren Wohnsitz aufgeben. Schätzungen des BDAE zufolge verbringen wohl zehnmal so viele Ruheständler mindestens einen Teil des Jahres im Ausland. Diese werden von der Statistik jedoch nicht erfasst.

Versicherungspflicht in Deutschland beachten

Ist die Entscheidung fürs Ausland gefallen, wenden sich die potenziell Auswandernden oft an ihren Vermittler, denn das Thema Gesundheitsabsicherung haben nahezu alle auf der Agenda. Und so stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung. Kann diese auch im Ausland fortbestehen, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll und wenn ja, welche?

Hier gilt es, zunächst zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt und einem dauerhaften Aufenthalt im Wunschland zu unterscheiden. Wer beispielsweise lediglich die Wintermonate auf den Kanaren, in Paraguay oder in den Rentnerparadiesen Thailand und Florida verbringen möchte, für den besteht weiterhin die Pflicht, in der deutschen Gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben.

Das Problem dabei: Ein geplanter Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus im Ausland sind nicht ohne weiteres möglich. Die GKV leistet erstens im Ausland nur in Notfällen und zweitens nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, von dem auch die Krankenversicherungspflicht betroffen ist.

Eine Auslandskrankenversicherung für Ruheständler im Ausland ist daher immer ein Muss! Die privaten Krankenversicherer haben das Thema Behandlungen bei langfristigen Auslandsaufenthalten in ihren Bedingungen festgelegt. Oft sind diese auch über einen längeren Zeitraum möglich, meistens gegen einen Auslandszuschlag.

Fortbestand der GKV auch bei Auswanderung?

Wer sich entscheidet auszuwandern und somit seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, muss bei der Frage nach dem Weiterbestehen der gesetzlichen Krankenversicherung beachten, ob er in ein EU-, EWR-Land oder in die Schweiz auswandert oder ob er sich in einem Land aufhält, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

In der Europäischen Union und in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können deutsche Auslandsruheständler weiterhin in der GKV verbleiben – allerdings nur, sofern sie eine gesetzliche Rente aus Deutschland und nicht aus dem Auswanderungsland erhalten.

Das passiert beispielsweise in der Schweiz ganz schnell: Wer dort vor Renteneintrittsalter seinen Wohnsitz nimmt, ist automatisch in der Schweizer Rentenkasse pflichtversichert und erhält dann mit 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) eine weitere Rente. Dies führt allerdings zu einer Beendigung des Vertrages mit der jeweiligen deutschen Krankenkasse.

Wandern Ruheständler in ein Nicht-EU-Land aus, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (zum Beispiel Kroatien, Türkei oder Tunesien), verhält es sich ähnlich wie in der EU: Die GKV kann im Prinzip bestehen bleiben. Dies geht allerdings nur unter der Bedingung, dass ein Arbeitnehmer 90 Prozent seines Berufslebens in einer Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war. Wer freiwillig versichert ist oder war, kann etwa in der Türkei, in Kroatien, Mazedonien oder Tunesien nicht mehr Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

Zieht es Ruheständler in das sogenannte vertragslose Ausland – dazu gehören unter anderem die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Thailand und die Dominikanische Republik – dann endet die Mitgliedschaft bei der staatlichen Krankenversicherung.

Nicht ohne Auslandskrankenversicherung geht

Doch unabhängig davon, wo Deutsche ihren Ruhestand verbringen wollen, ohne eine Auslandskrankenversicherung wird es im Krankheitsfall kompliziert bis unangenehm. Das gilt selbst für die EU-Staaten, wie beispielsweise Spanien oder Italien. Der Grund: Man kann lediglich staatliche Gesundheitseinrichtungen besuchen, bei denen das Versorgungsniveau oft zu wünschen übrig lässt; und selbst dort akzeptieren viele Ärzte die Europäische Krankenversicherung nicht, also die Rückseite der Gesundheitskarte.

Und noch etwas: Wer die gesetzlichen Gesundheitsleistungen des Gastlandes in Anspruch nehmen möchte, für den gelten dann auch die Regeln desselben. Das bedeutet etwa, dass zum Beispiel Leistungen wie Zahnersatz oder ein Zahnarztbesuch in Spanien aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Und in Frankreich oder in der Schweiz müssen Patienten einen Eigenanteil bei Behandlungen zahlen – und der kann schnell mal zehn bis 30 Prozent der Behandlungskosten betragen. Hinzu kommt, dass die GKV einen Transport ins Heimatland nicht abdeckt.

Beim Thema Krankenversicherung sollten potenzielle Auswandernde unbedingt auch an eine etwaige Rückkehr nach Deutschland denken. Der BDAE schätzt, dass rund zwei Drittel der Rentner nach ein paar Jahren wieder in ihre alte Heimat zurückkehren. Die Hauptgründe sind die Verschlechterung des Gesundheitszustands und die damit einhergehende Erkenntnis, dass Deutschland immer noch über ein ausgesprochen hochwertiges Gesundheitssystem verfügt – sowie familiäre Themen. Dann stellt sich schnell die Frage nach der Krankenversicherung.

Schwierige Rückkehr in die GKV

Was viele Auswanderer nicht ahnen: Es ist unheimlich kompliziert, als Ruheständler wieder in das deutsche Krankenversicherungssystem zurückzukommen – egal, ob man vorher gesetzlich oder privat versichert war. So muss die GKV Deutsche, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, nicht mehr aufnehmen, selbst wenn sie vor der Auswanderung nachweislich gesetzlich versichert waren.

Auch der gern genutzte Trick, sich über eine temporäre Festanstellung gesetzlich versichern zu lassen, hilft hier nicht. Deshalb ist es ratsam, vor dem Ausscheiden aus der GKV eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Krankenversicherungen sind seit 2021 dazu verpflichtet, diese bei Auslandsaufenthalten anzubieten.

Ruheständler, die vor der Auswanderung privat krankenversichert waren und diese kündigten, um etwa Geld zu sparen, werden bei der Rückkehr nach Deutschland von den meisten Versicherern zunächst pauschal abgelehnt oder nur mit sehr hohen Risikozuschlägen beziehungsweise mit Ausschluss bestehender und chronischer Erkrankungen versichert. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, Rückkehrern zumindest den (teuren) Basistarif anzubieten. Auch hier hilft es, vorab eine Anwartschaftspolice zu erwerben – für den Fall, dass es eine Rückkehr nach Deutschland gibt.

Pflegefall auch im Ausland absichern

Analog zur Krankenversicherung gibt es immer wieder Probleme beim Thema Pflegeversicherung. Anspruch auf gesetzliche Pflegeleistungen hat nur, wer innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens acht Jahre am Stück Beiträge eingezahlt hat. Wer länger als acht Jahre im Ausland war und nicht weiterhin pflichtversichert gewesen ist, erhält im Pflegefall keine Leistung. Dies kann unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte unbedingt vor der Auswanderung eine private Pflegeversicherung abschließen und diese dann auf Anwartschaft stellen. Das eher unangenehme Thema Pflegefall sollten Vermittler bei Kunden mit Auswanderungswunsch ohnehin auf der Agenda haben. Viele Pflegebedürftige, insbesondere mit Pflegestufe 1, sind noch in der Lage zu reisen.

Sie können sich grundsätzlich darauf verlassen, dass auch bei Auslandsaufenthalten das Pflegegeld weitergezahlt wird. Allerdings ist damit in einigen Ländern außerhalb der EU, zum Beispiel der Türkei oder Marokko, nach sechs Wochen Schluss.

Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung im Ausland in der Regel nicht die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen, wie etwa die Hilfe beim Waschen oder Anziehen. Wer also in Deutschland bisher Pflegesachleistungen bezogen hat, sollte vor längeren Auslandsreisen rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel auf das sogenannte Pflegegeld sinnvoller ist.

Die Autorin Anne-Katrin Schwanitz ist Leiterin Unternehmenskommunikation & Marketing beim Auslandsexperten BDAE

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