Ein Hundehalter muss auch dann für einen Unfall haften, wenn er selbst kein Verschulden trifft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden (Az. VI ZR 381/23). Konkret ging es um den Sturz einer Spaziergängerin, der sich infolge eines unkontrollierten Leinenverlaufs ereignete – und nun juristische Konsequenzen hat.
Im verhandelten Fall hatte die Tochter des Hundehalters das Tier zurückgerufen, um einen Zusammenstoß mit einer anderen Passantin zu verhindern. Dabei wickelte sich die Schleppleine des Hundes um das Bein der Spaziergängerin, die daraufhin stürzte und sich eine Schienbeinfraktur zuzog. Die gesetzliche Krankenversicherung der Verletzten sprang für die Behandlungskosten ein und forderte vom Tierhalter Regress in Höhe von rund 11.600 Euro – mit Erfolg.
Der BGH bestätigte die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Demnach haftet ein Tierhalter auch ohne schuldhaftes Verhalten, wenn sich eine typische Tiergefahr verwirklicht – etwa durch die eigenständige Bewegung, Kraft oder Energie eines Tieres. Die Tatsache, dass der Hund angeleint war und durch einen Menschen kontrolliert wurde, schließt diese Gefahren nicht aus.
Tierhalterhaftpflicht: In einigen Bundesländern Pflicht
Für Margareta Bösl, Schadenexpertin bei der Universa Versicherung, zeigt das Urteil vor allem eines: „Für Hundehalter ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar.“ In mehreren Bundesländern sei sie bereits verpflichtend, doch auch darüber hinaus empfehle sich der Schutz dringend. „Sie schützt Tierhalter vor hohen Schadenersatzforderungen – nicht nur bei Personenschäden, sondern auch bei Sach- und Vermögensschäden.“
Bösl rät, beim Vertragsabschluss genau hinzusehen: „Die Versicherung sollte auch für Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen aufkommen.“ Außerdem böten manche Policen zusätzlichen Schutz bei Forderungsausfall – also wenn der Hundehalter selbst geschädigt wird und der Verursacher zahlungsunfähig ist.
Das Urteil unterstreicht damit nicht nur die rechtliche Verantwortung von Tierhaltern, sondern auch die finanzielle Relevanz eines umfassenden Versicherungsschutzes.