Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sieht im geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) einen wichtigen Schritt zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf lobt der Verband insbesondere die geplante Öffnung des Sozialpartnermodells sowie die Einführung von Opting-Out-Lösungen für tarifungebundene Unternehmen. Diese Maßnahmen könnten aus Sicht des AfW gerade kleinen und mittleren Betrieben neue Möglichkeiten eröffnen.
„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV, gerade bei kleinen Unternehmen“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Zugleich warnt er vor neuen Hürden bei der praktischen Umsetzung: „Wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20-Prozent-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor“, so Wirth weiter.
In seiner Stellungnahme fordert der AfW klare, verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen und mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung von Arbeitgeberzuschüssen. Nur so lasse sich sicherstellen, dass auch KMU die neuen Möglichkeiten der bAV tatsächlich nutzen können.
Positiv hebt der AfW hervor, dass der Gesetzentwurf keine Eingriffe in bestehende Vergütungsstrukturen vorsieht. Das sichere die Vielfalt der Beratungsangebote und stärke die Rolle unabhängiger Vermittler – ein zentraler Faktor für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. „Ohne sie wird die bAV nicht in die Breite kommen“, so Wirth.
Insgesamt bewertet der AfW den Reformansatz als vielversprechend – sofern die praktische Umsetzbarkeit für kleinere Unternehmen nicht aus dem Blick gerät.