Der EuGH hatte geurteilt, dass Check24 keinen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn Versicherungstarife mit Schulnoten in seinen Vergleichen versehen werden. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Check24 und Versicherungsunternehmen wie die Huk-Coburg keine unmittelbaren Wettbewerber seien, da sie auf unterschiedlichen Märkten agieren. Daher seien die rechtlichen Regelungen zur vergleichenden Werbung nicht anwendbar. Jedoch überlässt der EuGH die abschließende Bewertung dem Landgericht München I, bei dem die Klage eingereicht wurde.
„Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des Versicherungsvertriebs im digitalen Zeitalter“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Vergleichsportale wie Check24 beeinflussen maßgeblich die Entscheidungen der Verbraucher und Check24 hat als Versicherungsmakler selbst ein hohes wirtschaftliches Interesse daran, bestimmte Versicherungsprodukte zu vermitteln. Wenn im Vertriebsinteresse komplexe Versicherungsprodukte auf einfache Schulnoten reduziert werden, ohne eine fundierte Beratung zu gewährleisten, ist das irreführend und nicht sachgerecht.“
Der BVK geht davon aus, dass das Landgericht München I bei seiner weiteren Prüfung die Bedeutung einer qualifizierten Beratung und vollständigen Information der Verbraucher in den Mittelpunkt stellt. Nur so könne sichergestellt werden, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und vor irreführenden Darstellungen geschützt werden.
Der AfW hingegen begrüßt das EuGH-Urteil ausdrücklich. Mit der Entscheidung bekräftige das Gericht die eigenständige Marktrolle freier Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler und schütze diese vor einer unzulässigen Gleichsetzung mit Produktgebern. „Das Urteil verdeutlicht, dass die unabhängige Vermittlung von Versicherungsprodukten rechtlich klar von der Risikoträgerschaft und Produktgestaltung der Versicherer abzugrenzen ist. Kritiker des Urteils sollten berücksichtigen, dass es nicht um Einzelbewertungen bestimmter Marktakteure geht, sondern um die grundlegende Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit des gesamten Versicherungsmaklermarktes“, betont Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Der AfW erkenne durchaus an, dass es kritische Stimmen gibt, welche die Verbraucherfreundlichkeit bestimmter vereinfachender Darstellungen von Versicherungsprodukten – etwa mittels Tarifnoten oder Bewertungssystemen – hinterfragen: „Solche Kritik – die der AfW mit trägt – unterstreicht, dass transparente und nachvollziehbare Information weiterhin eine wesentliche Grundlage für fundierte Verbraucherentscheidungen bleiben muss. Jedoch darf diese verbraucherschutzorientierte Diskussion nicht dazu führen, dass Vermittlerunternehmen regulatorisch mit Versicherern gleichgestellt werden.“