Die Gespräche zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) sind in eine entscheidende Phase getreten. Unter dänischer Ratspräsidentschaft wurde am 21. Oktober in Brüssel weiter über zentrale Punkte wie Vertriebsanreize, Anlegerschutz und Kostentransparenz beraten. Vertreter der EU-Kommission, des Parlaments und des Ministerrats diskutierten zudem, wie Versicherungsanlageprodukte künftig kommuniziert werden sollen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verfolgt die Verhandlungen aufmerksam und mahnt zur Besonnenheit. „Wir warnen vor überbordender Regulierung und einer Überforderung der Vermittlerbranche“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon jetzt verwenden wir Vermittler einen Großteil unserer Beratungszeit, nur um Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen und die Kunden mit unzähligen Hinweisen zu traktieren.“
Aus Sicht des BVK drohen die geplanten Vorgaben zum Anlegerschutz in der Praxis mehr Aufwand als Nutzen zu bringen. Zusätzliche Dokumentationspflichten und komplexe Prozesse behinderten die persönliche Beratung, statt sie zu verbessern. Auch die geplanten Kostenbenchmarks und Value-for-money-Kriterien bewertet der Verband kritisch. Eine einseitige Betrachtung von Produkten über Preisstrukturen hinweg greife zu kurz, so die Argumentation, da Aspekte wie Performance, Risiko oder Flexibilität vernachlässigt würden.
Zudem warnt der BVK vor Wettbewerbsverzerrungen, sollte der regulatorische Aufwand für Vermittler weiter steigen. Die Beratungsqualität hänge nicht von der Menge der Regulierungen ab, sondern von klaren, verständlichen und umsetzbaren Regeln, betont der Verband.
Ein zentrales Thema der Trilogverhandlungen ist die Überarbeitung des Informationsdokuments für Versicherungsanlageprodukte (IBIP). Das Key Information Document (KID) soll laut EU-Vorschlag vereinfacht und modernisiert werden, um Kleinanlegern fundiertere Entscheidungen zu ermöglichen.
Der BVK unterstützt dieses Ziel grundsätzlich, fordert aber eine praxisnahe Umsetzung. Informationsblätter müssten „klar, verständlich und für Verbraucher relevant“ sein – ohne Beratungsprozesse zusätzlich zu verkomplizieren. Eine übermäßige Standardisierung könne dazu führen, dass Vermittler weniger flexibel auf individuelle Kundenbedürfnisse eingehen können.














