Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorgelegt, der auf breites Interesse in der Versicherungsbranche stößt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich und sieht in ihnen einen wichtigen Schritt, um die Attraktivität und Verbreitung der bAV insbesondere für kleinere Einkommen zu steigern.
Lob für Förderung Geringverdienender und Opting-out-Modell
BVK-Präsident Michael H. Heinz betont die positiven Ansätze des Gesetzentwurfs. Insbesondere die verbesserten Fördermöglichkeiten für Geringverdienende sowie eine flexiblere und renditeorientierte Anlage der Vorsorgegelder durch Pensionskassen seien wichtige Impulse.
„Die Förderung von Geringverdienern soll dabei verbessert werden und die Pensionskassen sollen die Möglichkeit erhalten, das Vorsorgekapital flexibler und dafür renditeorientierter anzulegen“, so Heinz.
„Das sind aus unserer Sicht gute Ansätze, wie auch das Einführen eines verpflichtenden Opting-out zur automatischen Entgeltumwandlung.“
Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte
Aus Sicht des Verbandes ist auch die geplante Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeitrags auf 1.200 Euro ein bedeutender Fortschritt. Arbeitgeber könnten künftig deutlich höhere Beiträge leisten, ohne dass diese der Lohnsteuer oder Sozialabgaben unterliegen. Auch Beschäftigte würden durch die Anhebung des Förderhöchstbetrags profitieren, etwa wenn sie durch Gehaltserhöhungen nicht mehr unter die bisherige Fördergrenze fallen.
Kritik am Ausbau des Sozialpartnermodells
Kritisch beurteilt der BVK hingegen die vorgesehene Stärkung des Sozialpartnermodells. Dieses sieht vor, dass die Ausgestaltung der bAV ausschließlich zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften verhandelt wird. Zwar begrüßt der BVK, dass nicht tarifgebundenen Unternehmen die Teilnahme an bestehenden Modellen erleichtert werden soll, warnt aber vor einer Einschränkung individueller Vorsorgelösungen.
„Es ist zwar sinnvoll, nichttarifgebundenen Unternehmen die Teilnahme an bestehenden Modellen zu erleichtern. Der Ausbau von Sozialpartnermodellen dürfe jedoch nicht zulasten individueller Lösungen gehen“, erklärt Heinz. „Schließlich sollten nicht bestimmte bAV-Lösungen bevorzugt werden und wir Versicherungsvermittler sind qualifiziert, erfahren und nah dran an Arbeitgebern und Beschäftigten. Wer uns ausschließt, gefährdet Akzeptanz und Wirkung der Reform. Schließlich haben in der Regel weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeber eine Expertise, wenn es um die Absicherung fürs Alter geht. Das ist dagegen die Kompetenz unseres Berufsstands und der Versicherungs- und Finanzwirtschaft.“
Weitere Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens
Der BVK kündigt an, das laufende Gesetzgebungsverfahren weiterhin eng zu begleiten. Der Verband will dabei die Interessen der Versicherungsvermittler aktiv in die politische Diskussion einbringen und sich für eine praxisnahe Umsetzung der Reform einsetzen.