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Das erwartet Votum-Vorstand Martin Klein für 2026  

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Foto: Votum/Carsten Herwig
Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands.

Beratung bleibt Schlüsselrolle: Markttrends und regulatorische Großprojekte prägen 2026. Im Fokus sind die FIDA-Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten der Kunden (Financial Data Access) und die EU-Kleinanlegerstrategie RIS (Retail Investment Strategy). Beitrag von Martin Klein, Votum.

Sowohl die aktuelle Marktentwicklung als auch die anhaltende Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge zeigen deutlich: Qualifizierte Beratung wird auch im Jahr 2026 weiter an Bedeutung gewinnen. Die stetig wachsende Komplexität von Vorsorge- und Anlageentscheidungen führt zu einem strukturell steigenden Informations- und Unterstützungsbedarf. Für die Vermittlungs- und Beratungswirtschaft eröffnet dies – trotz aller regulatorischen Unsicherheiten – stabile, langfristig tragfähige Entwicklungschancen.

FIDA-Verordnung

Bei der FIDA-Verordnung ist in diesem Jahr nicht mit einer final abgestimmten Fassung im Trilog zu rechnen. Der Entwurf bleibt in zentralen Punkten umstritten, ein vollständiger Rückzug des Projekts gilt weiterhin als möglich. Auch der Votum Verband sieht unverändert erheblichen Überarbeitungsbedarf, um den Erstentwurf überhaupt in eine marktfähige Form zu überführen.


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Besonders kritisch wird die geplante Belastung für beratende Vermittlungsunternehmen bewertet – vor allem für große Maklerverbünde und Serviceplattformen. Bereits ab 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro sollen Unternehmen verpflichtet werden, umfangreiche Kundendaten über standardisierte Schnittstellen bereitzustellen.

Dazu zählen nach aktuellem Stand unnötigerweise auch Vertragsdaten. Dies führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass ein Allfinanz-Vermittlungsunternehmen, das seine Kundinnen und Kunden in Versicherungs-, Anlage- und Kreditfragen begleitet, künftig mehr und komplexere Datenschnittstellen bedienen müsste als ein großer Versicherungs- oder Bankkonzern.

Vertragsdaten liegen zudem originär bei den Produktgebern – den tatsächlichen Vertragspartnern. Eine parallele Datenhaltung verhindert jedoch keinen Informationsverlust, sondern erzeugt unnötige Doppelstrukturen, Medienbrüche und potenziell widersprüchliche Angaben.

Besonders schwer wiegt die vorgesehene Pflicht zur Offenlegung eigener Analyse- und Wertschöpfungsdaten. Diese interne Datenarchitektur ist für einen sinnvollen Datenaustausch weder erforderlich noch angemessen. Sie würde tief in das Geschäftsmodell der betroffenen Unternehmen eingreifen und ist in der aktuellen Form nicht zustimmungsfähig.

Retail Investment Strategy (RIS)

Nachdem die jüngste Trilogsitzung zur Retail Investment Strategy am 25. November ohne Ergebnis endete, erscheint es zunehmend unwahrscheinlich, dass noch in diesem Jahr eine Einigung erzielt wird. Die vielfach geäußerte Kritik an einer übermäßigen Ausweitung bürokratischer Pflichten findet mittlerweile breite Unterstützung bei einer großen Zahl europäischer Marktteilnehmer.

Damit steigen die Chancen, dass der ursprünglich sehr umfangreiche Regulierungsrahmen im weiteren Verlauf des Trilogs spürbar reduziert wird. Die Erwartung ist realistisch: Die politische Großwetterlage in der EU dreht sich zunehmend in Richtung Vereinfachung, weniger Bürokratie und mehr Wettbewerbsfähigkeit. Übermäßige Dokumentations- und Nachweispflichten gelten in diesem Umfeld als Bremsklotz für Beratung, Marktzugang und Innovationskraft.

Die Branche blickt daher mit wachsamem Optimismus auf die finalen Verhandlungen.

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