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Elementarschäden: Warum Allianz gegen eine Pflichtversicherung ist

Foto: Allianz
Dr. Lisa Schneeberger,Fachbereichsleiterin Private Sach- und Haftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-AG.

Steigende Schäden durch Extremwetter belasten die Wohngebäudeversicherung spürbar. Dr. Lisa Schneeberger,Fachbereichsleiterin Private Sach- und Haftpflichtversicherungen bei der Allianz, fordert ein Umdenken bei Staat, Versicherern und Eigentümern.

Frau Dr. Schneeberger, steigende Versicherungsprämien für die Wohngebäudeversicherung sind in aller Munde. Wie bewertet die Allianz die Situation?  

Schneeberger: Wir sehen deutlich, dass die Naturkatastrophen-Schäden für Versicherer in den letzten Jahrzehnten infolge der globalen Erwärmung zugenommen haben. Nicht nur sozio-geografische Faktoren wie Verdichtung in exponierten Gebieten, sondern auch steigende Versicherungswerte, Inflation und höhere Schadenaufwände zwingen uns, die Versicherungsprämien in von Hochwasser und Starkregen stark betroffenen Gebieten regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Versicherungsprämien müssen sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Kundinnen und Kunden risikoadäquat und fair sein und die steigenden Klimarisiken sowie die Inflation widerspiegeln.

Was bedeutet diese Situation im Detail für die Gebäudeversicherung? 

Schneeberger: Insbesondere in der Gebäudeversicherung machen sich die Folgen des Klimawandels durch steigende Schäden und Schadenaufwände bemerkbar. Hier sind wir vor allem in den hohen Elementarschaden-Risikozonen gezwungen, Bewertungen durchzuführen, die es uns ermöglichen, unsere versicherten Risiken besser zu verstehen und Versicherungsschutz zu einer fairen und angemessenen Prämie anzubieten. Dazu benötigen wir ausreichend Informationen zu den versicherten Gebäuden in risikoreichen Gebieten, hier arbeiten wir kontinuierlich daran, auch im Bestand, die aktuellsten Daten einzuholen.  

Halten Sie die von der Bundesregierung angedachte Plicht zur Elementarschadenversicherung für sinnvoll?

Schneeberger: Die Lösung liegt nicht in einer isolierten Pflichtversicherung, die keinen einzigen Schaden verhindern würde, aber unsolidarisch wäre und den Kundinnen und Kunden ihre Entscheidungsfreiheit nähme. Zudem könnten dadurch erst recht Anreize gesetzt werden, Häuser in Hochrisikozonen zu bauen, denn die Schäden werden ja ohnehin durch die Pflichtversicherung bezahlt.


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Welche Lösung wäre Ihrer Meinung nach die richtige? 

Schneeberger: Wir setzen uns  für ein freiwilliges Modell für die Elementarversicherung innerhalb eines umfassenden Gesamtkonzepts gegen Naturgefahren ein, das auf drei Handlungsfelder fokussiert: Prävention und Schutzmaßnahmen zur Klimafolgenanpassung, risikogerecht kalkulierter Versicherungsschutz und staatliche Unterstützung im extremen Katastrophenfall. Nur mit Vorsorge und Prävention auf allen Ebenen werden wir das künftige Ausmaß der Schäden durch Wetterextreme verringern können und so die Voraussetzung für langfristig verfügbaren Versicherungsschutz schaffen.

Sollte man auch die Versicherungsangebote anpassen?

Schneeberger: Derzeit liegt die Versicherungsabdeckung im Bereich der Elementarschadenversicherung in Deutschland nur bei 57 Prozent, was angesichts der zunehmenden Risiken durch Naturgefahren unzureichend ist. Ziel sollte sein, diese Zahl erheblich zu erhöhen, idealerweise in Richtung 100 Prozent. Um dies zu erreichen, sollte der Schutz gegen Elementarschäden ein Standardbestandteil jeder Wohngebäudeversicherung sein. Bestehende Verträge sollten angepasst werden, um Hausbesitzern eine Elementarschadenversicherung anzubieten, mit der Möglichkeit eines Opt-outs.

Wünschen Sie abgesehen von der Pflichtversicherung andere oder ergänzende Maßnahmen, wie beispielsweise verbindliche Präventionsmaßnahmen, um die derzeitigen Probleme in der Wohngebäudeversicherung zu lösen?   

Schneeberger: Wichtig zu verstehen ist, dass eine Elementarschadenversicherung für die Hauseigentümer erschwinglich bleiben muss. Umso wichtiger ist, dass die bestehende Infrastruktur, zum Beispiel Kanalsysteme oder Dämme, genauso wie das Bau- und Wasserrecht an den Klimawandel angepasst werden müssen. Das Ziel hat sich der Bund ja schon vor geraumer Zeit gesetzt. Bisher sind jedoch lediglich 5 Prozent der geplanten Infrastrukturprojekte beim Hochwasserschutz abgeschlossen und weitere 16 Prozent in Planung oder im Bau – das ist zu langsam. Prävention beginnt also beim Staat, der Infrastruktur ausbauen, Deiche erneuern und Bauverbote in gefährdeten Gebieten aussprechen sollte, um Hochwasserschäden zu vermeiden. Die Umsetzung und Realisierung dieser Präventionsmaßnahmen sollte öffentlich transparent gemacht werden, zum Beispiel in einem Naturgefahrenportal des Bundes und der Länder.

Raten Sie auch Ihren Kunden, sich stärker mit dem Thema von möglichen Wohngebäudeschäden auseinanderzusetzen?

Schneeberger: Auch Bürgerinnen und Bürger sollten ihre individuellen Risiken verstehen und die Risikovorsorge stärken. Schon beim Hauskauf sollte man auf die Energieeffizienz und die Betroffenheit durch Naturgefahren achten. Die Allianz unterstützt ihre Kundinnen und Kunden aktiv bei Aufklärung, Risikobewusstsein und Prävention, beispielsweise durch das kostenlose Tool „Wohnort-Risikobewertung“ und die Allianz Unwetterwarnung. Bauherren und Eigentümer sollten Klima- und Naturgefahrenprävention bei Neubau und Sanierung beachten, etwa mit wasserdruckdichten Kellerräumen, Türen und Fenstern beim Neubau oder den Einbau von Rückstausicherungen sowie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.  

Plädieren Sie für die Teilung von Risiken zwischen Staat und Versicherungswirtschaft in Extremfällen?

Schneeberger: Eine staatliche Rückversicherungslösung existiert in vielen europäischen Ländern. Eine solche Lösung für Jahrhundertkatastrophen, bei denen der Staat ab einer außergewöhnlichen Schadenhöhe zusätzlich zur Versicherungswirtschaft einspringt, wäre auch in Deutschland hilfreich. Ein zukünftiges Ereignis vergleichbar mit dem Extremwetterereignis „Bernd“ würde die Eintrittsschwelle einer solchen potenziellen staatlichen Stop-Loss-Regelung dabei nicht erreichen. Dieses Instrument würde erst bei extremen Schadenereignissen greifen (Eintritt eines 200-Jahres-Schadens oder höher).

Welche Rolle sollte der Staat bei einer potenziellen Stop-Loss-Regelung dann genau spielen?     

Schneeberger: Der Staat sollte dabei weder die Rolle eines Erstversicherers noch eines dauerhaften Rückversicherers übernehmen. Vielmehr folgt der Ansatz der im aktuellen Koalitionsvertrag verankerten Idee einer staatlich unterstützten Rückversicherungslösung, die den Markt sinnvoll ergänzt, ohne ihn zu ersetzen. Dieser klar definierte Mechanismus bildet einen gezielten Schutzanker für außergewöhnlich schwere Katastrophen mit einem Schadenvolumen von mehr als 30 Milliarden Euro. Damit hätten die Verantwortlichen aller staatlichen Ebenen einen Anreiz, zügig in risikosenkende Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu investieren.

Was ist Ihrer Meinung nach essenziell, um die Situation in der Wohngebäudeversicherung zu entspannen? 

Schneeberger: Um es nochmals zu betonen: Anpassungen an den Klimawandel sind angesichts der unbestreitbaren Klimaänderungen unabdingbar. Prävention beginnt dabei beim Staat, der Infrastruktur ausbauen, Deiche erneuern und Bauverbote in gefährdeten Gebieten aussprechen sollte, um Hochwasserschäden zu vermeiden. Gleichzeitig gilt: Schon beim Hauskauf sollte man genauso wie auf die Energieeffizienz auf die mögliche Betroffenheit durch Naturgefahren achten.

Das Interview führte Cash. Autorin Silvia Fischer. Sie ist Dipl. Betriebswirtin und Finanzjournalistin (FJS).

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