Erlaubnispflicht für Kreditvermittler: AfW kritisiert Ausnahmen

Foto von Frank Rottenbacher
Foto: AfW / Andreas Klingberg
Frank Rottenbacher, AfW

Ab dem 20. November 2026 benötigen alle Vermittler, die Raten- oder Verbraucherkredite vermitteln, eine Erlaubnis nach dem neuen Paragrafen 34k Gewerbeordnung (GewO). Doch es gibt Ausnahmen.

Für sogenannte Absatzfinanzierer – etwa Auto- oder Möbelhäuser sowie Elektromärkte – sieht der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Ausnahmen vor, sofern sie als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG gelten.


Das könnte Sie auch interessieren:

Der AfW kritisiert diese Ausnahme für kleine Annexvermittler deutlich: „Die Regulierung soll dem Verbraucherschutz dienen. Wenn jedoch wesentliche Marktteilnehmer von den Anforderungen ausgenommen werden, wird kein einheitliches Wettbewerbsumfeld geschaffen. Gerade im Bereich der Absatzfinanzierung – ob im Autohaus, Möbelhandel oder Online – ist das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders hoch. Studien belegen, dass insbesondere die Vielzahl kleiner Kredite und ‘Buy Now, Pay Later‘-Angebote die Gefahr einer Überschuldung massiv erhöhen. Wer hier keine einheitlichen Regeln schafft, handelt nicht im Sinne des Verbraucherschutzes“, warnt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Man werde sich im Rahmen der Verbändeanhörung „intensiv einbringen“, kündigt der AfW an.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments