EU-Kommission will ESG-Kriterien vereinfachen – eigene Kategorie für Gebäudebestand

Iris Schöberl, ZIA
Foto: ZIA/Laurence Chaperon
Iris Schöberl, ZIA: „Neue Transformationskategorie ist ein echter Hebel für unsere Branche.“

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) vorgestellt. Profitieren könnten vor allem Fonds zur Sanierung von Bestandsobjekten. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die Planung.

Die Reform sei ein wichtiger Schritt, um Investitionen gezielt für die Dekarbonisierung des Immobilienbestands zu mobilisieren und könnte so ein maßgeblicher Hebel für die Klimaziele im Gebäudesektor werden, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Vorgesehen ist demnach eine grundlegende Neustrukturierung des Nachhaltigkeitsreportings für Investmentfonds: Anstelle der bisherigen Offenlegungspflichten nach Artikel 8 und 9 sollen künftig drei eindeutige ESG-Produktkategorien mit klaren Mindestkriterien gelten. Das mache die Nachhaltigkeitsziele von Fonds für Anleger deutlich nachvollziehbarer.


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„Besonders spannend“ sei die Einführung einer eigenen Transformationskategorie, die einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung des energie-ineffizienten Immobilienbestands leisten könnte: Sie ermögliche es, gezielt Kapitalströme in Immobilienfonds zu lenken, die sich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden konzentrieren. „Gerade diese neue Transformationskategorie ist ein echter Hebel für unsere Branche“, betont Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA. Sie eröffne die Chance, das Kapital dorthin zu lenken, wo es den größten Klimanutzen bringe: in die Sanierung des bestehenden Gebäudebestands.

Abschaffung des PAI-Berichts auf Unternehmensebene

Schöberl begrüßt zudem die geplante Vereinfachung der Berichtspflichten: „Besonders die Abschaffung des komplexen Berichts über die ‚Principle Adverse Impacts‘ (PAIs) auf Unternehmensebene sowie die deutliche Vereinfachung der produktbezogenen Informationspflichten sind begrüßenswert – das bedeutet weniger Bürokratie und weniger Aufwand. Wichtig bleibt, dass ausreichend Übergangsfristen geschaffen werden, damit die Umstellung reibungslos gelingt.“

Mit ihrem Vorschlag habe die Kommission einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht, so der ZIA. Jetzt komme es darauf an, dass er im Gesetzgebungsverfahren konsequent weiterverfolgt wird – und zwar so, dass Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit im Einklang bleiben. Entscheidend werde sein, dass die Reform nicht nur für rechtliche Klarheit sorgt, sondern auch praktikable Lösungen für die Immobilienbranche bietet. 

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