Auch KGAL erreicht Artikel-8-Einstufung für offenen Immobilienfonds

Der offene Publikums-Immobilienfonds KGAL Immosubstanz ist als "Artikel-8-Plus-Fonds" klassifiziert. Er erfüllt demnach die Anforderungen an die Nachhaltigkeit gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung sowie die zusätzlichen Vorschriften für den Vertrieb.

Damit verbunden ist die Genehmigung, das Produkt an Privatanleger mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der im August 2022 angepassten MiFID-II-Regeln zu vertreiben, teilt KGAL mit. Der neue Status sei Ausdruck der großen Bedeutung, die KGAL dem Thema ESG bei Immobilien-Investments und im Fondsmanagement beimisst.

Eine Einordnung in die neue Kategorie der Artikel-8-Plus-Fonds bedeutet, dass ein fixer Anteil des Fondsportfolios die Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation / SFDR) an nachhaltige Investitionen erfüllt. Dieser Anteil des Portfolios des KGAL Immosubstanz erreiche die besonders strengen Kriterien an „Impact“-Produkte.

„Aktiver Beitrag zur Dekarbonisierung“

Der Fonds leistet KGAL zufolge „einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des europäischen Gebäudesektors und damit zum Klimaschutz“. Er orientiert sich dabei an den Dekarbonisierungspfaden des anerkannten CRREM-Tools (Carbon Risk Real Estate Monitor). Des Weiteren würden nachteilige Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte, so genannte „Principal Adverse Impacts“ (PAI), unter anderem durch den Ausschluss von Aktivitäten mit fossilen Brennstoffen berücksichtigt. Zudem werden Governance-Standards durch klar definierte Ausschlusskriterien eingehalten, so KGAL. Auf diese Art und Weise sei der Fonds in der Lage, die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen von Privatanlegern zu adressieren.

„Wir wollen unser Angebot an nachhaltigen Fondsprodukten weiter ausbauen, um der steigenden Anlegernachfrage gerecht zu werden“, so Matthias Weber, Head of Sales Retail Business bei KGAL. Auch der Anbieter Habona hatte unlängst die Einstufung seines offenen Immobilien-Publikumsfonds nach Artikel 8 gemeldet.

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