EU rügt spanisches Immobilienrecht

Die Europäische Kommission hat zwei spanische Steuervorschriften beanstandet und will Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg erheben. Der Grund: Die Regelungen benachteiligten EU-Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten. Zum einen handelt es sich dabei um die Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Verkauf einer in Spanien gelegenen Immobilie. Diese werden bei Ansässigen mit einem Steuersatz von 15 Prozent belegt, wenn sie das Objekt länger als ein Jahr gehalten haben. Für Gebietsfremde gilt dagegen grundsätzlich ein Satz von 35 Prozent. Die zweite Beanstandung der EU-Kommission betrifft die Besteuerung von Gehältern, die ähnlich gehandhabt wird. Dort gelten für Ansässige Sätze zwischen 15 und 45 Prozent, für Gebietsfremde dagegen ein Pauschalsatz von 25 Prozent.

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