Fahrradanhänger im Alltag: Was Eltern jetzt beachten sollten

Fahrradanhänger
Foto: Adobe Stock/ J-L Flémal - BE
Die meisten Modelle sind als geschlossene Kabinen ausgeführt.

Mit steigenden Temperaturen sind wieder mehr Familien mit dem Fahrrad unterwegs. Kinderanhänger bieten dabei Komfort und Schutz – doch es gelten klare Regeln und Grenzen. Darauf weist die Württembergische Versicherung hin.

Mit den ersten warmen Tagen nimmt der Radverkehr spürbar zu. Viele Eltern und Großeltern nutzen Fahrradanhänger, um Kinder zu transportieren. Dabei gelten klare Vorgaben der Straßenverkehrsordnung: Kinder dürfen maximal sieben Jahre alt sein, die fahrende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Die meisten Modelle sind als geschlossene Kabinen ausgeführt. Sie schützen die Insassen vor Witterungseinflüssen und Insekten. Pro Anhänger dürfen maximal zwei Kinder transportiert werden.


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Innerhalb Europas gelten einheitliche Sicherheitsstandards für Fahrradanhänger. Beim Kauf sollten Prüfzeichen wie DIN EN 15918 sowie GS- oder TÜV-Siegel berücksichtigt werden. Diese geben Hinweise auf geprüfte Sicherheit und Qualität.

Viele Modelle sind für ein Gesamtgewicht von 50 bis 60 Kilogramm ausgelegt. Diese Grenze kann beim Transport von zwei Kindern schnell erreicht werden. Zusätzliche Lasten wie Einkäufe erhöhen das Risiko einer Überlastung und sollten vermieden werden.

Auch der Versicherungsschutz spielt eine wichtige Rolle. Im Rahmen einer Hausratversicherung sind Fahrradanhänger in der Regel gegen Einbruchdiebstahl abgesichert. Darüber hinaus können Fahrräder, Pedelecs und fest verbundene Anhänger auch gegen einfachen Diebstahl versichert werden. Darüber hinaus empfiehlt sich für Kinder eine Unfallversicherung. Diese greift bei Stürzen mit dem Fahrrad, Laufrad oder auch im Anhänger und deckt mögliche gesundheitliche Folgen ab.


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