Helvetia hat die Tarife Silber und Gold seiner Grundfähigkeitenversicherung um den neuen Zusatzbaustein „Erwerbs- und Psycheschutz“ ergänzt. Der bestehende Schutz bei Verlust definierter Grundfähigkeiten wird damit um eine zusätzliche Absicherung bei allgemeiner Erwerbsunfähigkeit erweitert.
Die Grundfähigkeitenversicherung leistet, wenn Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder Greifen verloren gehen. Der „Erwerbs- und Psycheschutz“ greift auch dann, wenn keine versicherte Grundfähigkeit betroffen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung dauerhaft weniger als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Zu den häufigsten Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit zählen psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen, neurologische Leiden sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates oder des Herz-Kreislauf-Systems.
Baloise-Vorstand sieht einzigartige Kombination am Markt
„Mit dem Erwerbs- und Psycheschutz erweitern wir die Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung deutlich“, sagt Sascha Bassir, Vorstand Baloise Vertriebsservice AG, Vertrieb Leben. „Kundinnen und Kunden profitieren von zwei Sicherheitsnetzen in einem Vertrag: dem Schutz bei Verlust von Grundfähigkeiten und einer zusätzlichen Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Kombination ist derzeit einzigartig am Markt.“ Die Grundfähigkeitenversicherung des Risikoträgers Baloise wird nach der Fusion von Baloise und Helvetia unter der Marke Helvetia angeboten.











