Infinus: Klage gegen Ratingagentur erhoben

Die Berliner Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat Klage gegen eine Ratingagentur erhoben, die ein Unternehmen der Infinus-Gruppe bewertet hatte. Die Kanzlei wirft der Hoppenstedt Kreditinformationen (nunmehr Bisnode) Fehlbewertungen im Anleihensegment vor.

Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat die bundesweit erste Klage gegen eine Ratingagentur wegen Fehlbewertungen im Anleihensegment erhoben.

Die Ratingagentur hatte das Infinus-Unternehmen Future Business KGaA (Fubus) in den Jahren 2011 bis 2013 jährlich mit der Bestnote für Kreditwürdigkeit bewertet. Diese Ratings wurden von der Fubus verwendet, um Anleger für zu gewinnen.

Rating ohne umfassende Prüfung

Nach Ansicht der Kanzlei Schirp Neusel & Partner warten diese Ratings fehlerhaft und beruhten nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung der Geschäftsunterlagen. Vielmehr sprechen demnach Tatsachen dafür, dass diese Bewertung ohne die erforderliche umfassende Prüfung gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wurde.

„Auch Ratingagenturen arbeiten nicht im rechtsfreien Raum. Die Fehlleistungen der Ratingagenturen gerade im Segment der Mittelstandsanleihen sind dramatisch. Unsere Kanzlei plant weitere Klagen gegen verschiedene Ratingagenturen“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp Neusel & Partner.

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„Eine Schadenersatzklage gegen eine Ratingagentur erscheint zunächst als juristisches Neuland. Hier greifen allerdings die Rechtsgedanken, die der Bundesgerichtshof zur sogenannten Expertenhaftung entwickelt hat“, erläutert Rechtsanwalt Alexander Temiz, Kanzlei Schirp Neusel & Partner. „Genauso wie Wirtschaftsprüfer müssen auch Ratingagenturen den Anlegern gegenüber haften, wenn ihre Ratings als Vertriebsargument beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten genutzt werden.“ (jb)

Foto: Shutterstock

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